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Umgangsrecht wird gerichtlich geregelt

jazz83
jazz83
08.02.2011 | 13 Antworten
Hallo zusammen, ich hoffe euch gehts gut. ich war schon lange nimmer hier, doch jetzt habe ich endlich mal wieder zeit gefunden und gleich eine frage an euch, ob ihr mir ein paar tips oder wenn ihr sowas auch mit gemacht habt, eure geschichten zu erzählen.

Also mein Mann und ich sind seit anfang letzten Jahres ja schon getrennt, nächste Woche ist dann die SCheidung mit Umgangsrechtbestimmung, da es viele Streitigkeiten gegeben hat in der letzten zeit. Nun hatte ich ja auch ein Gespräch mit dem Jugendamt, wo ich mich damals auch als erste hingewannt hatte, weil ich nie den Kontakt zwischen meines Sohnes und des KV verweigern wollte, nur ich wollte eine Regelung mit der wir alle leben konnten und nicht wie er es immer gemacht hat einen Tag vorher anrufen morgen hätte ich mal zeit für mein Kind. auch hat er unseren Sohn oft gehohlt und dann zu seinen Eltern gebracht und ist abends weg gegangen. Was ich net wirklich toll finde, denn wenn er seinen Sohn schon haben will, sollte er auch für ihn da sein und nicht ans weg gehen und saufen denken. Naja ist eine andere geschichte.

So das eigentliche problem ist, sein Anwalt will das Besuchsrecht von Samstag 09 Uhr bis Sonntag 18 Uhr, ich habe eingewilligt nur Samstag erst ab 10 oder 11, da mein sohn bis 09 uhr schläft. das Jugendamt schreibt jetzt aber auf einmal von Freitag 15 Uhr bis Sonntag 18 Uhr, womit ich überhaupt nicht einverstanden bin. So wen hört das GEricht jetzt eher an, den Vorschlag vom JA oder dem vom Anwalt?

Auch solle ich mich laut des JA nach den Dienszeiten meines Mannes richten, obwohl ich auch arbeite und schichtzeiten habe geht da mein mann wohl vor. Wie kann dass denn sein.

Unser Sohn ist 2 3/4 und nach jeden umgangswochenende kommt er aufgehätzt und verstört wieder nach hause, laut JA sei dies ja normal, da die Kinder von den Großeltern ja alles machen dürfen und bekommen. Kann doch auch nicht sein. Mein Sohn geht nach dem Wochenende nimmer zu meinem Partner, weil er sagt Oma hat behauptet dies sei ein böser Mann und böse männer darf ich nicht lieb haben. Wie kann ich da vorgehen, dass das endlich aufhört. Denn nicht ich habe mich von ihrem Sohn getrennt wegen meines Partners sondern er wollte die Trennung weil er monatelang fremdgegangen ist und gemerkt hat das jüngere Frauen besser sind Ha Ha und ich bin jetzt in allem die Böse.

Kennt jemand sowas auch, wie soll ich mich verhalten, was kann ich noch machen, ich habe angst dass ich den Faden verliere und immer nur dem KV geglaubt wird, obwohl er nie interesse hat an seinem Sohn. Zeigt ja schon das verhalten, dass ich vor einer Woche mit meinem Sohn im KH gelgegen bin und was hat sein KV ihm gekauft ne Lederjacke ha ha ins Krankenhaus ist er gar net gekommen.

DAnke schon mal für eure Antworten und noch nen schönen TAg

Lg Jazz
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13 Antworten

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1 Antwort
ich finde dich ehrlich ein wenig kompromisslos
wenn dein kind einmal um 8 aufsteht und somit samstags von 9 uhr beim papa ist . nun es bringt es nicht um . er ist bald 3 und somit kein baby mehr und kann auch mal eine std vorher geweckt werden ich finde den vorschlag vom anwalt gut lg
Maxi2506
Maxi2506 | 08.02.2011
2 Antwort
@Maxi2506
kompromisslos finde ich wenn zeiten ausgemacht sind und 10 Minuten danach angerufen wird dass er unseren sohn erst später oder morgen bringt. oder dass er nie wirklich sagen kann wann er zeit hat für sein Kind. Und ich sage ja auch dass ich das vom Anwalt ok finde nur warum das JA jetzt das anders schreibt. Wenn es nach mir ginge würde vieles anders laufen weil er sein kind nur zu seinen eltern schiebt. er kennt und weiß null von seinem Sohn und ich bin ihm immer entgegen gekommen egal wann er angerufen hat ich habe es so eingerichtet dass er seinen sohn sehen konnte und jetzt schaltet er nen anwalt ein. was ist jetzt kompromisslos hm
jazz83
jazz83 | 08.02.2011
3 Antwort
@jazz83
das ist nicht kompromisslos was dein ex macht sondern schlicht unzuverlässig wichtig ist das der umgang regelmäßig geschied . also er sowie du solltet euch außer bei krankheit oder anderen wichtigen gründen absolut an die tage bzw zeiten halten . auch wenn du vielleicht sauer auf ihn bist am besten wird dir geglaubt wenn du dich schlicht immer an alles hälst und nicht versuchst ihm steine in den weg zu legen . langfristig bist du dann der glaubhaftere :-) lg
Maxi2506
Maxi2506 | 08.02.2011
4 Antwort
@Maxi2506
Ich habe mich immer an die vereinbarungen gehalten, ich habe mich aus diesem grund weil ich einen regelmäßigen kontakt zwischen sohn und vater auch haben wollte ans JA gewendet und jetzt wird gegen mich geschossen. Er hat angegeben er würde soviel für sein kind machen und dann wenn er sein kind hat geht er weg was saufen, denn freie wochenende sind zum weg gehen da. wenn er mal keinen bock hat sein kind zu sehen, soll ich das nächste wochenende für ihn frei halten. egal ob ich was geplant habe oder nicht. also das finde ich meiner meinung schon kompromisslos auch dass sie ständig meinen Sohn gegen meinen neuen Partner aufhetzten finde ich frech, denn sowas mache ich auch nicht über seine freundin. aber ich sollte laut seiner eltern bis unser sohn 18 ist alleine leben. oder auf meinen mann warten. auch als wir im krankenhaus gelegen sind hat er null interesse gezeigt und ihn besucht hatte keine zeit obwohl er frei hatte. ich soll quasi immer das machen was mein exmann sich wünscht, .
jazz83
jazz83 | 08.02.2011
5 Antwort
@Maxi2506
weißt es ist traurig es war ein wuschkind ich tue dafür alles, dass unser sohn sein vater kennt und dann sowas und dann wäre ich kompromisslos. seine eltern haben z.B. behauptet mein neuer Partner schläge mein kind, und dachten somit würde das JA sagen ich müsste mich von ihm trennen. aber dass mein Partner alles für uns macht interessiert ja niemanden. Mein Ex zahlt ja nicht mal unterhalt aber anforderungen stellen die ich immer schön nach gehe. Frage wann sich da mal was ändert. ich will ja das er ihn sieht aber net dass ich meinen sohn zurück bekomme und er nur noch haut und beißt und auf meinen partner los geht weil er ihn nicht lieb haben dürfte und ständig kommt mein ex zu spät auch wenn er weiß dass wir schon was vor haben. also freilich darf ich dann auch mal was dagegen sagen
jazz83
jazz83 | 08.02.2011
6 Antwort
wenn der Richter dem JA...
unbedingt folgen will und auf Freitag bis Sonntag besteht würde ich fürs Erste versuchen einen Kompromiss zu finden. Vielleicht erstmal ein halbes Jahr Samtag bis Sonntag und wenn das klappt dann kann man den Umgang ja ausdehnen auf Freitag bis Sonntag. Ob nun 9.00 Uhr oder 10.00 Uhr - daran sollte es nun wirklich nicht scheitern. Ich würde aber drauf bestehen, dass der KV den Umgang wahrnimmt und das Kind nicht ständig bei den Großeltern abliefert. Besuche des KV mit dem Kind bei den Großeltern - ok, aber Kind da abliefern - nicht ok. Will er das Umgangsrecht, dann soll er es auch wahrnehmen. Wollen die Großeltern Umgang, dann sollen sie ihn einklagen.
traumflocke
traumflocke | 08.02.2011
7 Antwort
@traumflocke
Das umgangsrecht wollten sie schon einklagen aber haben sie nicht gekonnt das ja Lukas immer bei ihnen ist wenn er bei Papa ist und Papa ständig on tour ist wenn er bei ihm ist. Nur laut JA ist es nicht so weil der Vater es dort ja anders angibt. obwohl wir schon soviele beweise vorgelegt haben. Mit ihm kann ich keinen Kompromiss schließen, da er nur das haben will was er will und egal was ich dabei denke. Er sagt ja auch wenn er mal party machen will dann braucht er sein kind nicht holen dann holt er es das wochenende drauf, kann ja auch nicht sein, aber darauf sagt das JA nur ich muss flexibel sein. also langsam weiß ich echt nimmer was noch normal ist. wie gesagt ich will dass er kontakt zu seinem vater hat und ich würde mir auch wünschen dass er dann auch für seinen sohn da ist nur das ist er halt einfach nicht und dem Ja ist das wohl wirklich egal.
jazz83
jazz83 | 08.02.2011
8 Antwort
@ Jazz
Vielleicht hilft es, dem Richter klar zu machen, dass Dein Sohn eine gewisse Regelmäßigkeit braucht. Und wenn der Anwalt von Deinem Ex das auch schon so vorgeschlagen hat, denke ich seid Ihr Euch doch mit 2 Parteien einig. Denn es wird schon seine Gründe haben, warum der KV nicht von Freitag bis Sonntag seinen Umgang wahrnehmen will ;-) Reden wir eigentlich von jedem Wochenende oder von "alle 14 Tage" ?
traumflocke
traumflocke | 08.02.2011
9 Antwort
@traumflocke
von 14 Tage. also ich muss dazu sagen, zuerst war mein kleiner 1 - 2 mal unter der woche übernacht bei meinem Exmann und zusätzlich am Wochenende. Da ich aber schwierigkeiten mit seinen Eltern habe, hab ich ihm gebeten, dass er sich doch selber um das Holen und bringen seines Sohnes kümmern sollte da jedes mal wenn seine Eltern gekommen sind sie mit mir zum streiten anfangen wollten auch oft vor unserem Sohn. Darauf hin bekam ich dann das erste anwaltsschreiben er möchte den Kontakt alle 14 Tage am Wochenende von Samstag auf Sonntag. da willigte ich ein weil ich dachte tue auch meinen sohn gut wenn er ne regelmäßigkeit hätte aber als ich einwilligte bekam ich ein schreiben ich solle flexibler sein und ihm sein sohn geben wenn er wolle. nur mal will er mal nicht wie soll sich da mein sohn noch auskennen. Darumfinde ich es auch gut das eine Regelung her kommt aber warum mehr als er eigentlich beantragt hat. Da versteh ich das JA einfach nicht.
jazz83
jazz83 | 08.02.2011
10 Antwort
@traumflocke
aber weißt was das beste überhaupt war, als er mir gesagt hat er zahle mir den unterhalt für unseren sohn erst ende des monats und schaue wie oft er ihn gehabt hat und da rechnet er dann aus was ich bekomme ist schon krass. aber da hab ich ihm dann auch mal nen riegel davor geschoben, kann so nicht sein. er meint wirklich machen zu können was er will. langasm aber sicher glaube ich ja schon die frau vom JA und Mein Exmann kennen sich von früher. aber ich finde da soll man dann ehrlich sein denn es geht um unser kind. auch dass er mal zahlt wann er will wird vom JA total überhört. finde ich traurig denn Das geld ist für meinen Sohn gedacht. aber vonihm kommt dann nur soll doch mein neuer partner für ihn bezahlen der sieht ihn ja öfters. ist traurig sowas echt.
jazz83
jazz83 | 08.02.2011
11 Antwort
Wer versteht schon das JA ....
. sowas ist nicht zu verstehen. Vielleicht ist ja ein Vertreter von den Herrschaften bei der Verhandlung dabei, dann soll er mal erklären wie er auf sowas kommt. Eigentlich seid Ihr Euch doch bis auf die eine Stunde einig. Also soll sich das JA doch bitte daraus halten, es sei denn sie haben eine sehr gute Erklärung dafür - die würde mich aber wirklich interessieren. - Oder wollen die vom JA vielleicht gleichzeitig den Umgang des Kindes mit den Großeltern miteinbeziehen - kommt mir gerade so als Idee . Das würde ich mir dann aber verbeten, zumal 1.tes Ihr Euch einig seid und 2.tens die Großeltern das dann doch in einer extra Verhandlung einklagen mögen. Und gegen den Umgang hast Du dann ja genug Gründe oder ?!?! ;-)
traumflocke
traumflocke | 08.02.2011
12 Antwort
zur Unterhaltszahlung....
gibt es nun klare gesetzliche Regelungen. Die haben ja nun so rein gar nichts mit dem Umgang zu tun. Wenn er sich da nicht dran hält, gibt es gesetzliche Wege, die einzuhalten sind, sprich mal mit nem Anwalt drüber. Aber Umgang und die finanziellen Regelungen sollten m. E. ganz klar getrennt werden. Ich selber hab gerade den Fall, wo die Rechtsanwältin der Ex eines Mannes der Meinung ist, er könne die Liebe zu seinen Kindern damit ausdrücken, dass er wenigstens einen kleinen Unterhalt zahlt . Diese Aussage ist für mich echt der Hammer gewesen.
traumflocke
traumflocke | 08.02.2011
13 Antwort
@traumflocke
also wegen des unterhaltes gibt es auch schon ne verhandlung, da er monate schon nimmer bezahlt hat und so weiter. Ja das JA verstehe ich auch nicht weil wir eben uns ja einig sind aber ich rede mit meiner anwältin nochmal und dann mal sehen. ich will und dass hat auch wenigstens das JA rein geschrieben dass er wenn sein sohn bei ihm ist auch daheim sein sollte ausser er müsse wegen wichtigen gründen in die arbeit. Hoffe das endlich alles bald rum ist, denn irgendwann kann ich nimmer und das merkt auch mein sohn und dannhoffe ich auch dass das aufhetzen gegehn meinen partner aufhört. Danke für deine Antworten Lg Jazz
jazz83
jazz83 | 08.02.2011

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