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UmgangsrechtHallo,
erstmal ist deine Angst unbegründet, was das Sorgerecht im Säuglingsalter betrifft. Der Erzeuger, kann nur mit einer Aufsichtsperson in den Räumen des jeweiligen Jug.-amt nur Kontakt in den ersten Monaten aufbauen.
Dann käme der begleitende Umgang mit einer Sozialarbeiterin des Jug.-amtes. Dies würde bedeuten das das Kind mit dem Vater nur unter ständiger Beobachtung des Mitarbeiters Unternehmnungen tätigen kann. Dabei ist es wichtig, das Verhalten des Kindes immer unter Pädagogischen/Psychologischen Kontrolle zu behalten.Abnormale Verhaltenweise füühren üzum sofortigen Abbruch des Umganges.
Wenn er in den Zeiträumen sich etwas zu Schulden kommen lässt, sei Alkohol, Drogen oder andere verbotende Dinge im Spiel, . hat er sein Umgangsrecht selbst torpediert.
Um Alter geht es hier nicht, denn so früh wie möglich wäre vom Vorteil, wenn das Kind seinen Vater um sich hat. Die zeitlichen Abstände werden erstmal mit einer Stunde angesetzt, es liegt an Euch in wie weit Ihr miteinander und aufeinander reagiert und die Grundlage ddafür schafft, aus 1 Stunde vll 2 oder 3 Stunden zu machen. Laut Gesetz bist du mitbeteiligt, an dem Ungangsrecht mitzuwirken, darfst natürlich Befürchtungen, deine Ängste und Gefahren dort deutlich zu Sprache kommen lassen, bei einem sogenannten Elterngespräch.
Ich hoffe dir damit ein wenig geholfen zu haben, weiß das es auch nicht immer gut ist, etwas zu lesen auch wenn es einem nicht gerade in den kragen passt. Es ist nun mal so, das beide Elternteile für das Kind da sein sollte. Bedenke wenn du den Kontakt mit dem Erzeuger verbietest, ist er einer von vielen Zahlvätern!! Ist es das was Du möchtest? Oder geht es hier zum Wohle des Kindes?
Gruß Antje