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Umgangsrecht bei 7 monate alten kind

Sahrafina
Sahrafina
01.03.2009 | 9 Antworten
Vorweg, ich möchte meinem Kind den Vater nicht vorenthalten.
doch wie es so als mutter ist macht man sich sorgen.

Wir waren nicht verheiratet , haben nicht zusammengewohnt und ich habe das Alleinige Sorgercht.
Er hat uns jetzt sitzten lassen und ich war sehr enttäuscht darüber das er uns so im Stich gelassen hat.

ab wann MUß ich meinen kleinen auch über Nacht oder WE weggeben.der kleine ist 7 monate und kennt seinen vater nur von we besuchen.
der vater kann bis jetzt jedes WE kommen von mir aus auch öffter, das ist ihm aber zu 'Stressig und teuer' er wohnt 200 kilometer weg.

jetzt sagte er das er ihn ja auch übers we holen könnte ..

das ist mir gar nicht recht , und am liebsten würde ich ihn gar nicht über nacht weggeben..nicht so lange er noch so klein ist ..

MUSS ich das?
(baby04) (traurig)

danke für Antworten
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9 Antworten

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1 Antwort
...
nein er ist noch zu klein ich glaub das geht erst ab 3 jahre lass dir nichts einreden
Petra1977
Petra1977 | 01.03.2009
2 Antwort
...
Glaube nicht, dass du ein Kind mit 7 Monaten über`s Wochenende weggeben musst . Erkundige dich doch mal beim Jugendamt, die können es dir genau sagen, dann bist du auf der sicheren Seite!
Zwilling87
Zwilling87 | 01.03.2009
3 Antwort
Übers Wo. ende
da du das alleinige Sorgerecht hast, kannst du ganz alleine entscheiden ob, und wann du dein Kind dem Vater überlässt. Ich an deiner Stelle würde das kind auch nicht über Nacht mitgeben. lg
janetti
janetti | 01.03.2009
4 Antwort
keine Angst
Dein Sohn ist noch zu klein für eine Wochenendübernachtung beim Vater! Ich habe das auch erst durch. Er kann vielleicht mal mit 3 Jahren dran denken, eher nicht. LG
| 01.03.2009
5 Antwort
janetti
das SORGERECHT hat NIX mit dem UMGANGSRECHT zu tun!! Ich versteh nicht, daß Leute immer falsche Antworten geben wenn SIE es nicht 100% wissen!!
| 01.03.2009
6 Antwort
Hallo,
bin momentan in 'ner ähnlichen Situation und habe, als mein kleiner auch etwa 7 Monate alt war, ein Gespräch mit 'ner Anwältin geführt, die mir sagte, es sei überhaupt nicht üblich, dass ein Baby in diesem Alter von der Mutter getrennt wird, besonders nicht dann, wenn vorher kein regelmäßiger Kontakt zum Vater bestand. Die Frau vom Jugendamt sagte zwar, sie säh bei sowas kein Problem, man könnte dem Vater ja erklären, was zu machen wäre , aber die haben ja nciht das letzte Wort. Hoffe das konnte dir helfen . L.G
Aleyna23
Aleyna23 | 01.03.2009
7 Antwort
Du musst erstmal gar nichts.
Fakt ist natürlich, dass er ein Umgangsrecht hat. Wie und wie oft sich das gestaltet, kannst du festlegen und zwar solange, bis er eine gerichtliche Regelung des Umgangsrechtes anstrebt. Wenn sowas erstmal festgeschrieben ist, dann kommst du da so schnell nicht mehr raus und es kann echt belastend werden, wenn eine vernünftige Einigung über Ausnahmen nicht möglich sind. Ich bin mir jedoch sicher, dass kein Gericht der Welt festlegen würde, dass ein 7 Monate altes Baby über Nacht zum Vater muss. Schon die Entfernung ist dem Kind nicht zumutbar. Da hat er schlechte Karten. Erkundige dich bei einem Anwalt oder beim Jugendamt, wie so gängige Umgangsregeln aussehen könnten. Ich bin generell auch von der Wichtigkeit eines Umgangs mit dem Vater überzeugt, aber das Wohl des Kindes muss dabei im Auge behalten werden. Und deines ist einfach zu klein um ständig hin- und hergerissen zu werden und stundenlang auf der Autobahn zubringen zu müssen. So, wie ihr das bisher gehändelt habt, finde ich angemessen. LG
fjordmaid
fjordmaid | 01.03.2009
8 Antwort
Hallo
DU hast das Aufenthaltsbestimmungsrecht, also bestimmst du auch wo das Kind schläft. Und wenn es dir nicht wohl ist, dann lass es vorerst sein und warte ab, bis dein Kind es selber will. Mit 4, 5 Jahren fangen sie ja an Spaß an Übernachtungen zu haben, vielleicht kann man ja dann vorsichtig fragen, ob das Kind das toll fände und dann neu überlegen.
streifenhasi
streifenhasi | 01.03.2009
9 Antwort
Hallo
also ich weiß jetzt nicht so richtig was ich dazu sagen soll denn ist ne schwierige Sache. Grundsätzlich denke ich er ist der Vater und er hat ein RECHT auf seinen Sohn.Aber ich kann auch nachvollziehen das du ihn nicht gerne über Nacht weg geben willst.Dann suche nach einer anderen Lösung und lass den Vater bei dir übernachten so kann er das WE mit seinem Sohn verbringen aber so das du es auch mitbekommst.Meinst du denn es würde dir leichter fallen wenn du weiß das er in GUTEN Händen ist?Eigentlich je eher du damit anfängst um so geniger schwer fällt es dem Kleinen nacher auch denn er kennt das ja dann von anfang an. Denn wenn ich dich richtig verstanden habe möchtest du schon das er Kontakt hat oder nicht?Dann wäre es gut gut den Kontakt zu halten und auszubauen.Das ist doch fürs Kind da interessieren eure persönlichen Probleme nicht. nicht böse sein ist nur meine Meinung lg Nicki220808
Nicki220808
Nicki220808 | 01.03.2009

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