Würde gerne wissen , unter welchen Umständen der KV das Kind shen und sie ( 5 Jahre ) über übers Wochenende mit nehmen darf ?
Gibt es da bestimmt Dinge , die er vorweisen oder erfüllen muß vom Gesetz her ?
Ich frage , weil er wieder bei seinen Eltern wohnt seit unserer Trennung , und nun seine Tochter alle 14 Tage fürs WE abholen will. Er (arbeitslos und nicht willig das zu ändern ) zahlt bis dato noch keinen Unterhalt für unsere Tochter ! Es steht im Grund nichts dagegen , außer das es bei seinen nicht sehr sauber und hygienisch ist und alles drei Personen (seine beiden Eltern und der KV) sehr starke Raucher sind ! Darüber hinaus , hätte sie da kein eigenes Bett , sonder müßte bei der Oma mit im Bett schlafen, was meine Tochter selber nicht möchte ! Das Badezimmer von denen ist nicht hygienisch sauber, denn es wird selbst da geraucht und es schwimmen ab und zu Kippen im Klo und es liegt sogar Asche im Waschbecken ..sorry , aber ohnen Wort echt ! Es gibt in dieser 3 Zi-Wg nicht einen Raum in dem nicht geraucht wird, somit müßte meine Tochter auchnin diesem Mief schlafen .. Bin selber Raucherin , aber in meiner Wg herrscht absolutes Rauchverbot und es wird nur auf dem Balkon (bei Wind und Wetter) geraucht , damit meine Tochter nicht darunter leiden muß ! Und deshalb möchte ich auch nicht , dfas sie dort diesem Gestank und Dauerqualm und vor allem diesem "Bakterienspielplatz von Badezimmer" dort ausgesetzt ist ! Es muß doch irgendwo eine Möglichkeit oder eine gerichtliche Auflage gebe , wo genau festgelegt ist , was für Bestimmungen erfüllt werden müssen , damit er sein Kind überhaupt über Nacht mitnehmen darf oder ? Hoffe mir kann hier irgendjemand helfen ..Ich weiß nicht mehr weiter :-( Bitte um schnelle Antwort , bin echt verzweifelt !