hallo ihr lieben ..
sagt mal ist der vater verpflichtet ein kinderzimmer bei regelmäßigen umgangsrecht zu haben? er meint nein ..meine kinder schlafen (momentan nicht habe gerichtsverhandlung wegen schlagen) bei ihm in einem bett 6, 5 jahre und gerade 3 geworden, ist das rechtens für ein komplettes wochenende .. ?sollte das nicht ein zweites zuhause sein? und dann nur so zwischen tür und angel schlafen?
kann ich vor gericht pochen bzw. gibt es irgendwelche richtlinien wo ich sagen kann er bekommt sie übernacht nicht wenn keine betten vorhanden sind?eine freundin die beim jugendamt arbeitet allerdings anderes bundesland sagt mir es wäre pflicht betten geschweige denn kinderzimmer zu haben wenn man seine eigenen kinder regelmäßig bekommt. wo steht sowas wo kann ich das lesen? meine kinder sagen nämlich sie fühlen sich dort nicht wohl/der große sagt es weil er keinen platz für sich hat .. achso ich komme aus bremen jemand vielleicht erfahrungen ..