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Berechnung von Unterhalt

MalRiaMik
MalRiaMik
26.03.2008 | 9 Antworten
Hallo!
Ich habe mich vor einer Woche von meinem Mann getrennt. Wir haben drei Kinder im Alter von 5 Jahren bis 8 Monate. Auf einen Anwalt würde ich gern zumindest vorläufig verzichten .. Kann ich das überhaupt?
Kann mir auch jemand anderes den Unterhalt, z.B. das Jugendamt, verbindlich ausrechnen?
Von irgendetwas müssen wir ja leben. Welche anderen Behörden muß ich anrufen, um alles zu klären?
Und kann mir jemand sagen, wie das mit gemeinsamen Verträgen, z.B. Versicherungen etc. und Verträgen rund um die Riester-Rente aussieht?
Bin über jeden Tip dankbar!
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9 Antworten

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1 Antwort
.........
wenn du von der ARGE geld bekommen möchtest.. musst du ein schreiben vom anwalt vorlegen.. und auch eins das du bei der unterhaltsvorschusskasse nen antrag gestellt hast.. ansonsten schauen die deinen antrag nichtmal an.. du kannst in der düsseldorfer tabelle gucken was du unterhalt bekommst.. wenn du ungfähr weisst was dein mann verdient.. den gang zum awalt wirst du dir kaum ersparen können.. lg tina
Zoey
Zoey | 26.03.2008
2 Antwort
das jugendamt berechnet
dir das aber auch die brauchen unterlagen vom kindsvater, ruf doch da einfach mal an und wenn nicht dann geh zum bürgeramt, die können dir auch sagen wo du jetzt hin musst
Mama170507
Mama170507 | 26.03.2008
3 Antwort
na auf anwalt-....
. kommt drauf an ob die trennung im envernehmlcihen war . Unterhalt am besten zum Jugendamt, Beistandschaft wenn er genug verdient um für dich Unterhalt bezahlen zu können auch zum RA, wenn du kein einkommen hast stelle einen antrag auf ein beratungsgespräch. alle anderen ämter . arge/sozialamt ect unbedingt aufsuchen, könnt ja nicht von Luft und Liebe leben!
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 26.03.2008
4 Antwort
Lebenskosten
Nun die Düsseldorfer Tabelle ist eindeutig und alle Behörden müssen sich daran halten. Nimm Dir Zeit für eine generelle Beratung bei einer caritativen Einrichtung z.B. Caritas, Pro Familia usw. Die Versicherungen sind meist eh im Familientarif, da würde ich dafür Sorge tragen, dass Dein Mann nicht mehr dabei geführt wird. Sollte er die Wohnung verlassen, so gilt für ihn der Schutz automatisch nicht mehr Bei allen weiteren Versicherungen bestell Dir Deinen Vertreter nach Hause und dann klärt das persönlich LG
Solo-Mami
Solo-Mami | 26.03.2008
5 Antwort
Unterhalt
nun unterhalt bekommst du für jedes Kind von deinem mann und wahrscheinlich auch noch unterhalt für dich. Schau mal in die Düsseldorfer Tabelle. Da steht wieviel erverdient und was er dann zahlen sollte. Allerding muss sein Selbsterhalt bleiben. bei den Versicherungen ist es so da du die Kontoverbindungen meist ändern musst. Und bei der R rente weiis ja nicht wer von euch den Anspruch hatte, jedenfals bekommst du, Wenn du das alleinige Sorgrecht hast, Ab nächstes Jahr erst die Zuschläge vom Staat. Vom diesem Jahr bleiben die Da wo sie ´sind. Ansonsten bekommst für alle Kinder Kigeld und stelle nen Antrag auf Wohngeld.
Mucky2007
Mucky2007 | 26.03.2008
6 Antwort
es kommt darauf an wie gut ihr normal miteinander noch reden könnt
also wenn ihr es schafft ohne Anwalt klarzukommen klasse - generell kann dir das Jugendamt schon den Unterhalt für Deine Kinder gem. Düsseldorfer Tabelle ausrechnen jedoch ist es ein Anhaltspunkt - mehr nicht sollte der Vater also nicht mit dem Unterhalt in dessen Höhe einverstanden sein und ihr findet keine friedliche Lösung geht es leider nur über den Anwalt / Gericht. Ich kann nur von unserer Seite sagen daß wir mit der Mutter seiner Tochter aus erster Beziehung ein wirklich gutes Verhältnis haben und uns daher auch mit dem Unterhalt ohne Anwalt ausgekommen sind - das ist leider nicht immer so es liegt auch manchmal an den Müttern das es in der Art nicht klappt aus verletzten Stolz möchte diese oftmals den Vater schon am Boden sehen - Leben und Leben lasse ist daher meine Meinung. Mach einen Termin beim Jugendamt und lass Dich gut beraten - gemeinsame Versicherungen - kommt darauf an ob ihr verheiratet wart ? Riester Rente und dergleichen ruf an besten zu den ganzen Versicherungen usw deinen Versicherungsberater an - kann nur soviel aus unserer Erfahrung sagen je besser das Verhältnis zwischen den Eltern nach einer Trennung ist also Du ihn die Kinder auch oft genug sehen lässt desto eher sind Väter auch in der Unterhaltszahlung bereit mehr zu zahlen
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 26.03.2008
7 Antwort
ha.....
ich weiß schon warum wir trotz heirat getrennte konten haben, keine gemeinsamen versicherungen, riesterrente ist er bei mir gestrichen auch kein anspruch auf was falls mir was apssiert das geht alles an die kinder bzw nächstes jahr an meine schwester wenn die 18 wird. tja ich würde meinem mann sogar entgegen kommen auf ca 50-60 € unterhalt verzichten und den mindestbetrag nehmen damit er noch geld hat die kinder zu besuchen. ich wüscnhe dir in jedemfall gaanz viel kraft den ersten schritt mit der trennung hast du hinter dir, den rest schafst du auch noch . ich habs noch vor mir und mir wird beim gedanken an meinen mann schon anders =/
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 26.03.2008
8 Antwort
unterhalt
hallo, also wenn du dich mit deinem mann nicht gütlich einigen kannst, dann geh einfach zum jugendamt, beantrage dort eine unterhalts-beistandschaft für deine kinder - und dann kümmert sich das jugendamt um alles - sie fordern die unterlagen von deinem mann ein, berechnen den unterhalt, erwirken notfalls ein gerichtsurteil - und wenn der bursche nicht zahlen will, pfänden sie ihn sogar - und das alles völlig kostenlos für dich .
happymom71
happymom71 | 26.03.2008
9 Antwort
blödsinn
du brauchst kein anwalt . du gehst einfach zum jugendamt, die schreiben dann den vater an, der muss seine finanzielle situation vorlegen, daraus errechnet sich dann was du bekommst, wenn ihr euch nicht gut versteht mach am besten einen unterhaltstitel, wenn es wirklich mal vor gericht gehen sollte zahlt dass das jugendamt. ansionsten geben die vom jugendamt nen zettel für die ARGE mit, und einen kontoauszug machen das du das geld vom vater wirklich bekommst. fertig. falls er mal nicht zahlt oder nicht zahlen kann meldest du das beim jugendamt, wenn du nen titel hast brauchst du da auch nur anrufen und sagen er zahlt nicht, schon bekommt er nen brief und du das geld . viel glück
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 27.03.2008

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