Kennt sich jemand aus? Mir steht lt. der Düsseldorfer Tabelle ja ein bestimmter Betrag an Unterhalt zu. Stimmt es, das mein Noch-Ehemann dort noch mal die Hälfte des Kindergeldes abziehen kann? Und ich dann nur die Differenz bekommen?
.... ja so sieht es aus! Wird beim JA genauso gemacht!
Princess207 | 07.01.2011
3 Antwort
Unterhalt Hallo
die Düsseldorfer Tabelle ist nicht vor Gericht gültig - das heisst nun Mindestunterhalt gemäss § 1612 a BGB unter anrechnung des hälftigen Kindergeldes gemäß § 1612 b BGB in Höhe von derzeit 92 € monatlich.
Wir bekommen 225 Euro meine Kleine ist 23 Monate alt.
Wenn du unsicher bist red doch mit Deinem Anwalt darüber.
Gruß
Köchin
koechin | 07.01.2011
4 Antwort
Ja das ist so der mindestunterhalt beträgt ja 317Euro glaub ich und DAVON wird noch die hälfe weg gerechnet, ssprich du hättest dann 225Euro Unterhalt.
oOMamileinoO | 07.01.2011
5 Antwort
Die Düsseldorfer Tabelle ist nur ein Richtwert Von den Angaben wird das KG hälftig noch abgezogen und das was übrig bleibt ist die ungefaire Unterhaltssumme. Ein Richter orientiert sich daran und legt den entgültigen Unterhalt fest. In der Regel richten sich alle nach der Tabelle
LG