9 Antwort
...wenn sie den Vater kennt, wäre es für mich eine ganz klar sache. Er muss die Vaterschaftanerkennung machen und beim Jugendamt für den Unterhalt gerade stehen, er hat ja auch zum Kind beigetragen. D.h. aber nicht, dass er auch das Sorgerecht somit bekommt. Das liegt immer noch bei der Mutter, solange sie nicht das gemeinsame Sorgerecht beantragt. Das Kind hat doch ein Recht darauf, zu wissen wer der Vater ist und auch ein Recht auf den Unterhalt von ihm und auch später mal Rechte auf Erbansprüche.
Sie muss ja nicht mit dem Vater groß reden, wie ich es mache, aber Unterhalt hat der Vater meines Kindes zu zahlen.