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wenn ihr nicht verheiratet seid und kein gemeinsames sorgerecht beim JA beantragt habt, liegt das alleinige sorgerecht bei dir. d.h. sorge- und aufenthaltsbestimmungsrecht. wenn er beim standesamt als leiblicher vater eingetragen ist, hat er unterhaltspflicht, aber auch besuchsrecht. kann er nicht zahlen, kannst du den unterhalt von der unterhaltsvorschusskasse des JA bekommen. du bist also erst mal abgesichert. verstehe nicht, wie er plötzlich interesse an seinen kindern hat, wenn er . denk du erst mal jetzt an dich und deine beiden krümel. der rest kommt später. und lass dich nicht stressen, das ist nicht gut für die zwerge. alles gute wünsch ich dir. lg.