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Keine Scheu vor einem Anwalt haben! Unterhalt zu kriegen ist dein gutes Recht!Frag einfach mal beim Anwalt deines Vertrauens nach! Keine Angst! Nach einem unverbindlichen Beratungsgespräch hast du die Möglichkeit für die außergerichtliche Angelegenheit die sogenannte Beratungshilfe zu beantragen, wenn du nicht viel Geld zur Verfügung hast. Sollte es dann vor Gericht gehen gibt es noch Prozesskostenhilfe, die auch mit einem extra Formular beantragt werden muss. Aber das dauert, bis es vor Gericht geht, da der Vater erst einmal außergerichtlich aufgefordert wird, seine Vermögensverhältnisse preiszugeben. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet und die Auskunft kann auch eingeklagt werden. Nach etwa einem Jahr nach Beantragung von Prozesskostenhilfe fragt das Gericht noch einmal an, ob sich deine Vermögensverhältnisse verbessert haben und ob du vielleicht die Rechtsanwaltskosten in Raten an die Landeskasse zurück zahlen kannst. Aber das kommt nicht oft vor. Dir bleibt eigentlich kein Risiko. Gewinnst du, zahlt er eh! Bin Rechtsanwalt und Notarfachangestellte :-)