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Gemeinsames Sorgerecht = Gemeinsames AufenthaltsbestimmungsrechtHallo,
ich habe genau soetwas schon hinter mir. In der Regel gilt bei gemeinsamen Sorgerecht, wenn nicht seperat das Aufenthaltsbestimmungsrecht noch zusätzlich auf jemanden alleine notariell festgelegt wurde folgendes:
Bei Wegzug MUSS der andere Elternteil seine Zustimmung geben, wenn dies mit Nachteilen für sein Umgangsrecht verbunden sein könnte/kann/wird.
Allerdings!
Wenn die Zustimmung nicht gegeben wird, dein Wegzug/Umzug jedoch völlig plausibel und nachvollziehbar ist, kannst Du bei Gericht durch einen Antrag auf einstweilige Anordnung das alleinige ABR beantragen. Das geht oft sogar ohne mündliche Anhörung, sprich großem Gerichtsterminsgezehter.
Allerdings rate ich Dir, Dir hierfür einen Familienanwalt zu nehmen, wenn das nötig wird. Denn die Beantragung auf Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts, ist meist mit einer Menge "Ärger" am Rand verbunden.
Ich hoffe für Dich, daß Du zu den Ausnahme-Trennungsfamilien gehörst und es dennoch friedlich für euch alle ablaufen kann.
Liebe Grüße