1 Antwort
Nur wegen unregelmäßigen Umgang wirst du NIEMALS eine Umgangssperre durchgesetzt bekommen.
Dafür müssen kindeswohlgefärdende Umstände vorliegen!
Setz dich lieber mit dem Jugendamt zusammen, dass mal 2 oder 3 Termine mit Beistand statt finden, um die Situation einzuschätzen und bindungshilfe zu bieten.
Du bist in der Pflicht, Umgang zu gewähren und die Bindung zu fördern.
Würdest du den Umgang aussetzen, aus den genannten Gründen, würdest du gegen bestehende Gesetze verstoßen.
Und ja, ich weiß das genau.
Der vater meines Sohnes lässt sich vielleicht einmal im Jahr freiwillig blicken