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Umgangssperre

LeonVivi
LeonVivi
25.02.2017 | 7 Antworten
Hey ihr Lieben,
Ich habe eine Frage und zwar ist mein Sohn 3 Jahre alt, der Vater nimmt ihn sehr unregelmäßig. Kann ich eine umgangssperre alleine durchsetzen oder muss ich damit zum Anwalt, denn der kleine erkennt den Papa auch kaum. Ich habe das alleinige Sorgerecht. Danke schon mal
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7 Antworten

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1 Antwort
Nur wegen unregelmäßigen Umgang wirst du NIEMALS eine Umgangssperre durchgesetzt bekommen. Dafür müssen kindeswohlgefärdende Umstände vorliegen! Setz dich lieber mit dem Jugendamt zusammen, dass mal 2 oder 3 Termine mit Beistand statt finden, um die Situation einzuschätzen und bindungshilfe zu bieten. Du bist in der Pflicht, Umgang zu gewähren und die Bindung zu fördern. Würdest du den Umgang aussetzen, aus den genannten Gründen, würdest du gegen bestehende Gesetze verstoßen. Und ja, ich weiß das genau. Der vater meines Sohnes lässt sich vielleicht einmal im Jahr freiwillig blicken
xxWillowXx
xxWillowXx | 25.02.2017
2 Antwort
Umgangssperre? Warum? Weil er sich nicht regelmäßig meldet? Wenn es so einfach wäre!
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 28.02.2017
3 Antwort
Du hast geschrieben dass du alleinerziehend bist. Ist dem Kindvater vom Gericht her ein Umgangsrecht zugesprochen worden? Wenn er KEINE gesetzlichen Ansprüche auf das Kind hat, kannst du es ihm verweigern. Bei allem anderen rate ich dir, Sicherheitshalber einen Anwalt hinzu zuziehen. Wenn du dich absicherst, kann dir nix passieren. Viel Erfolg
SIMulationONE89
SIMulationONE89 | 02.03.2017
4 Antwort
@xxWillowXx Würde sich aber anders verhalten, wenn der Kindsvater keinerlei gesetzlichen anspruch auf das kind hat. Ich weis ja auch das alleinerziehend nicht gleich alleinerziehend ist, sondern Väter ein Umgangsrecht haben. Aber haben das alle, ausnahmslos alle, die ein Kind in die Welt gesetzt haben?
SIMulationONE89
SIMulationONE89 | 02.03.2017
5 Antwort
@SIMulationONE89 Ja, das haben ALLE Väter! Da braucht es kein Sorgerecht oder einen vom Gericht festgelegten Umgang. Es reicht die Unterschrift, auf der Vaterschaftsanerkennung. Selbst wenn der KV vor Gericht steht, weil er den Unterhalt trotz Zahlungsmöglichkeit verweigert, stellt das keine Kindeswohlgefärdende Situation dar. Möglichkeiten für einen Ausschluss des Umgangs dagegen wären akute Gewalt während der Umgänge. Oder ständiger Drogen- und Alkoholkonsum. Oder aber das Kind ist als genug zu verstehen und der Umgangsberechtigte wettert stetig gegen den erziehenden Elterteil. Da müssen aber schon "harte" Sprüche fallen und nicht nur "die ist böse". Dann würde aber auch erstmal eine Unterlassung angeordnet werden und Umgang mit Begleitung, um die Situation ins Lot zu bringen. Glaub mir mal: Ich bin ne Schl**** Ich rauche, saufe und bin psychisch nen Wrack usw usf Und trotzdem hab ich Umgang im Rahmen meiner Möglichkeiten zu gewähren Und der Typ hat kein Sorgerecht
xxWillowXx
xxWillowXx | 03.03.2017
6 Antwort
@SIMulationONE89 Achso: Es ist nicht mal eine Vaterschaftanerkennung notwendig. Es gab schon Fälle, da wurde die Vaterschaft von der Mutter boykottiert. Das läuft dann Alles via Gericht. Um dennoch eine Bindung zu ermöglichen, wurde dem Vater Umgang vom Gericht im Eilbeschluss ermöglicht. Denn er kam in Frage. Also das Gebiet ist sehr weitreichend. Und die Rechte der Väter wurden auch gestärkt. Auch wenn es manchmal für die Mutter ärgerlich ist.
xxWillowXx
xxWillowXx | 03.03.2017
7 Antwort
nein, der Vater hat immer ein recht auf Umgang, und wenn er das halbe sorgerecht haben möchte, wird er das auch erhalten und ein Gericht wird deswegen auch keine Umgangssperre aussprechen
eniswiss
eniswiss | 06.05.2017

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