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Chance auf Aufenthaltsbestimmungsrecht? habe schon schriftliche Einverständniserklärung? Umzug zurück nach darf ich dass?

mini911
mini911
03.01.2009 | 2 Antworten
hab ich Chancen auf aufenthaltsbestimmungsrecht? Habe August 2007 schriftliches Einverständnis von Vater bekommen dass unser gemeinsamer Sohn mit mir nach Spanien darf um dort angemeldet werden darf, zum Kindergarten gehen darf und in der mütterlichen Wohnung leben darf. Wurde von uns beiden unterschrieben, Kopie von Ausweis liegt bei. Wurde dann von Notar übersetzt und beglaubigt aber in Spanien. so musste Nov. 08 nach deutschland für das gemeinsame eheauto zurückzubringen, da mir mit haftbefehl gedroht wurde.er hatte strafanzeige erstattet.. auch dies gab er mir freiwillig mit, packte es sogar zweimal.ich wollte das auto ja auch gar nicht behalten..naja egal. dann aufeinmal Scheidung..sorgerechtsverfahren wurde abgetrennt. er hatte im April alleiniges Sorgerecht beantragt..wurde zurückgewiesen..ich beantragte Antrag im September .. nach der Scheidung im November hiess es, ich solle doch meinen antrag zurücknehmen, dass es beim GSR bleibt, o.k. dagegen hab ich ja nichts..dann ist er am 3.12.08 wieder hin und hat gesagt, er halte immer noch am Antrag für alleiniges Sorgerecht fest. ER möchte es. Daraufhin schreibte der Richter ihn an, mit der Bitte er solle sein Sprunghaftes Verhalten erklären, .. So..jetzt hab ich am 22 Termin.ich möchte aber noch das aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Ich hab ja auch 2 Beschlüsse vom Familiengericht, wegen der ganzen Sache .. Hat er Chancen , dass alleinige Sorgerecht zu bekommen?ABR?Welche Chancen habe ich..Ich lebe jetzt mit den Kids seit Sommer 07 in spanien.(Schule, Kindergarten, Betreuung, soziale Umfeld .. alles ist gegeben. Ich lebe dort mit meinem Partner seit 1 Jahr zusammen, haben dort ein Haus , jedes der Kinder hat sein eigenes Zimmer..es ist alles gesichert.Da die Verhandlungen hier in Deutschland solange dauern, musste ich die Kids hier in Deutschland anmelden dass sie hier solange Kiga und Schule besuchen können. Aufsichtspflicht möchte ich ja nicht verletzen. Ist das Gericht hier in Deutschland überhaupt zuständig?Ich hab solche Angst, dass wir nicht mehr nach Hause dürfen und dass er mir unser Kind wegnimmt. was kann ich tun?Sorry..alles sehr kompliziert..vielleicht auch falsche Rubrik..entschuldigung
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2 Antworten

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1 Antwort
Anwalt
Ich als Leie würde sagen, Dui bekommst das alleinige Sorgerecht auf Antrag und auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das das soziale und sichere Umfeld gegeben ist und der Vater dem auch schon zugestimmt hat Aber ein Anwalt ist da eindeutig der bessere Ansprechpartner als ein einfaches Mütterforum voller Leien LG
Solo-Mami
Solo-Mami | 03.01.2009
2 Antwort
zuständig
ist soviel ich weiss immer das gericht wo das kind lebt also in spanien wenn du dir nichts zu schulden kommen lässt hat er keine chancen denke ich dir euer kind wegzunehmen hört sich mal wieder an wie verletzte männlichkeit allerdings denke ich das du dann alleiniges sorgerecht haben solltest da du in spanien lebst und er in deutschland wenn was wichtiges ist muss er sein einverständnis geben und wenn es mal ein notfall ist ist es schlecht dann schnell das zu bekommen ich drück dir alle daumen
Petra1977
Petra1977 | 03.01.2009

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