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Ich nehme mal nicht an, dass du das alleinige SR bekommst, weil du umziehen willst, im Gegenteil. Es hört sich so an, als würdest du ne Ecke weiter weg ziehen wollen und der KV macht dir da Probleme. Selbst mit alleinigem SR hätte er immer noch Umgangsrecht und könnte Einwände erheben. Weiterhin kann er dich im Prinzip auch bei gemeinsamen SR nicht am Umzug hindern, meine ich, nur müsstest du ihm entgegenkommen beim Umgang, sei es finanziell bei den Fahrkosten oder dass du die Kinder selber bringst. Wie Sabi77 schrieb, wenn das der einzige Grund ist, und nichts schwerwiegenderes vorliegt, wirst du damit wohl nicht durchkommen.