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Aufenthaltsbestimmungsrecht und Umgang, Kindsvater meldet sich nicht!

JungeMutti18
JungeMutti18
21.01.2011 | 8 Antworten
Hallo liebe Muttis,

ich habe nun nach 2 1/2 Jahren das Aufenthaltsbestimmungsrecht für meine fast 3 jährige Tochter bekommen, da das Gericht den Kindsvater für Bindungsintolerant hält und der Meinung ist, der Vater gefährdet die Mutter-Kind Beziehung.
Nun habe ich also den Beschluss erhalten und gleich vom Jugendamt ne Mail dass ich nun Unterhalt fordern soll da ich ja nun alleinerziehend bin. Gesagt, getan.. Dazu machte ich einen Plan indem ich meinem Ex ein umfangreiches Umgangsrecht anbot, ihm detailliert aufschrieb wann und wie ich mir das vorstellen würde und das er sich dazu doch bitte äußern soll amit Änderungen vorgenommen werden könnten was er Gegenvorschläge hätte.. Tat er bisher nicht.. Nun schrieb ich ihm eine Sms in der ich ihm den 4.2. - 6.2. als ersten Umgangswochenende anbot und er sich doch auch hierzu bitte äußern soll, auch das tat er bisher nicht. nun also erneut eine Sms in der ich ihm schrieb das unsere Tochter Scharlach hat und vor dem 7.2. nicht in die Kita darf dh auch am 4.2 kein umgang stattfinden könnte, er sie jedoch am darauffolgenden wochenende nehmen könnte sofern sie wieder gesund ist und er sie somit 2 wochenenden hintereinander hätte, zumal ich ihm auch den mittwoch jede woche als extra umgang anbot, rest sache wäre verhandlungssache. Wieder bat ich ihn sich zum Thema umgang zu melden, es geht ja immerhin um SEIN Umgangswochenende mit dem Kind an dem er sie zu sich nehmen darf.. Wäre ja also nicht meine Aufgabe ihm da hinterher zu rennen und ihn sogesehen zu "zwingen" -.-

Wieder keinerlei Reaktion.. Also schrieb ich dem Jugendamt wie das nun ist, ob ich das einfach dann bestimmen sollte, das es dann dieses wochenende ist und entweder kommt er dann oder nicht oder wie das alles nun ablaufen würde, daraufhin bekam ich n termin zum gemeinsamen Gespräch beim Jugendamt um den Umgang zu regeln.. Schön und gut, das dauert nun aber noch über ne woche bis zum Termin, und schlauer macht mich das grad auch nicht, sollte ich ihm weiter schreiben oder es einfach sein lassen und abwrsten ob er sich meldet, bzw bis zum termin?. Wie is das überhaupt wenn ein Vater sich nicht mehr meldet oder einfach nicht erscheint um das Kind abzuholen oder oder oder? Wie läuft das alles dann?

Da dachte ich ich frage euch mal wie das so läuft .. Ich habe ja nun das ABR, wenn beim Jugendamt keine Einigung stattfindet, heißt dies dann nun das ich einfach irgendwas bestimme und er sich danach richten muss oder es eben sein lässt? das wollte ich ja nun eignetlich nicht, er ist ja immerhin ihr Vater, ich weiß aber nicht ob er grad seine Zeit damit verbringt in Berufung gegen das Urteil zu gehen oder ob er einfach keine Lust hat das Kind zu nehmen oder vielleicht plant er ja auch was ganz anderes .. bei ihm weiß man das nie .. -.-

Ich danke euch schonmal für eure Antworten..

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8 Antworten

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1 Antwort
kein Zwang
Es gibt keine Möglichkeit, den Vater zum Umgang mit seinen Kindern zu zwingen. Auch ein Urteil würde nichts bringen, wenn er nicht will. Ich denke, dass du das mit den ständigen Angeboten richtig machst. So kann er nie sagen, er hätte nicht gedurft.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 21.01.2011
2 Antwort
der
Erzeuger meiner Tochter 10 Jahre hatte bis Juli 2008 unregelmäßigen Kontakt zu seiner Tochter. Ich habe anfangs auch gedacht ich müßte ihm nachlaufen wegen Umgang usw. Aber irgendwann habe ich aufgegeben da er KEIN Intresse hatte. Seit Juli 2008 ist FUNKSTILLE und seit letztes Jahr April habe ich auch das alleinige Sorgerecht für Sie. Mir hat mal unser Bearbeiter vom JA gesagt, wenn der Vater NICHT will kann man Ihn auch NICHT zwingen! Sondern man muß es akzeptieren. So wie es bei Dir ausschaut hat er auch KEIN intresse also würd ich auch NICHT nachlaufen bzw ständig SMS schreiben. LG
wassermann73
wassermann73 | 21.01.2011
3 Antwort
Unterhalt nicht gleich Umgangsrecht..
Du hast dein Angebot gemacht.. und gut ist . du sollst ja auch nur den Unterhalt einfordern von ihm dazu machst du einen erneuten Antrag bei Gericht damit er offen legt was er verdient . am besten zum Anwalt . Ich frag mich aber gerad ehrlich wenn du das alleinige Sorgerecht hast weil das Gericht eine Gefahr sieht für die Mutter-Kind-Beziehung warum willst du Ihn dann quasi dazu zwingen noch das Kind zu sehen . das ist ein ganz schönes Risiko.. Unterhalt hat nichts mit dem Umgangsrecht zu tuen . und das hätte eigentlich auch schon gleich im Gerichtsverfahren geklärt werden können . das ist ja anscheinend nicht gemacht worden . vielleicht auch nicht ohne Grund . zwinge ihn auf keinen Fall das Kind zu sehen und forder nur den Unterhalt ein . und dazu geh am besten zum Anwalt damit du einen Rechtskräftigen Titel bekommst und damit wenigstens das wichtigste erstmal hast .
baerenfee76
baerenfee76 | 21.01.2011
4 Antwort
...
wenner sich nicht meldet lass es sein, ich hatte jahre probleme weil ichs ihm immer recht machen wollte, hat nix gebracht ausser ärger.würd dir raten ne beistandschaft zu beantragen beim JA die helfen dir bei jd frage und dem unterhalt. und wenn es das kind gefährdet dann würd ich es sowieso nicht dahin geben
1xmama
1xmama | 21.01.2011
5 Antwort
Danke erstmal für eure antworten
Ich habe nicht das alleinige Sorgerecht, sondern lediglich nur das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, seit letzter Woche. Das Gericht schrieb das ich ein umfangreichen Umgangsrecht gewährleisten soll da unsere Tochter bis letzte woche auf Wunsch von Jugendamt und Gericht alle 2 Wochen hin und her wechselte -.- wie gesagt, ich schrieb ihm in dieser Woche nun 4 mal, 3 mal wegen Terminen zum Umgang und einmal wegen dem Unterhalt. Keine Antwort, das Jugendamt wollte aber das ich mich darum kümmer mich mit ihm zu einigen, aber das war noch nie möglich da er generell alles ablehnt was ich vorschlage. wie sollte es auch anders sein.. und anscheinend geht er gegen das Urteil nun in Berufung in will vors Oberlandesgerich ziehen. fakt ist nun das ich es probierte und nun dem Jugendamt mitteilte das er sich in keinster weise dazu äußert und ich nun ja vom Jugendamt eigentlich bloß wissen wollte wie ich da nun vorzugehen habe.
JungeMutti18
JungeMutti18 | 21.01.2011
6 Antwort
Hast du die richtige Telefonnummer ??? ^^
Was Du mit dem JA beschliesst beruht auf keiner gesetzlichen Grundlage. Sollte der Vater also in einem halben Jahr Interesse zeigen ist das eine komplett neue Situation und die Umgangsregeln werden neu überlegt. Wenn er sich nicht meldet kannst Du nix machen. Er hat zwar ein Recht auf sein Kind, aber zwingen kannst Du ihn nicht. Manchmal raffen es die Väter erst später und dann wollen sie aber auch lG
Solo-Mami
Solo-Mami | 21.01.2011
7 Antwort
...
Ja, die Telefonnummern hatten wir erst vor 1nem monat erneut ausgetauscht, als er sich "außergerichtlich" zum ABR einigen wollten . Das heißt wenn wir in 2 Wochen etwas beim Jugendamt ausmachen sollten, zb, alle 2 wochen am wochenende von freitag 17.00uhr bis sonntag 17.00uhr und jeden Mittwoch von Kita bis 17.00 uhr dann wäre dies nicht zwingend bindend und könnte jederzeit von mir gverändert werden oder wie? Ich hätte da noch ne Frage, ich beabsichtige in der Kita seinen Namen und den Namen seiner Familie aus der "abholliste" zu nehmen, seine Familie da diese ihn ja nun nicht mehr abholen brauch und ich nur mittwochs drinne stehen zu lassen bzw und freitags.. da ich ihm nicht ganz traue und etwas Angst habe dass er sie einfach irgendntag aus der kita nimmt und sonstwo hinbringt -.- Kann ich dies denn einfach tun? mit dem Beschluss hingehen zur Kita leitung und das ändern?
JungeMutti18
JungeMutti18 | 21.01.2011
8 Antwort
JungeMutti18
Das JA will immer alles im Guten Regeln aber meistens haben Sie damit auch keine Chancen. Ganz ehrlich, gewöhne Dir das ab um ihn nachzulaufen. Er weis das er eine Tochter hat und wenn er sich NICHT meldet hat er auch kein Intresse. Meine Meinung! LG
wassermann73
wassermann73 | 21.01.2011

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