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Hallobin selber Scheidungskind und es oft im Bekannten-, und Verwandtenkreis mtigemacht. Ein Ortswechsel hab ich noch nicht erlebt, dass man deshalb das Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht bekommt. Du sagst ja dass die beiden sich am WE weiterhin sehen können. Spricht eigentlich nix dagegen. Dass es bei deinem Ex nicht auf Begeisterung treffen wird, muss dir klar sein.
Liebe Grüße