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Vaterschaftstest direkt nach der Geburt?

LM3610
LM3610
09.04.2010 | 13 Antworten
Guten Morgen Ihr Lieben. Wenn bei der Vaterschaft zweifel bestehen und direkt nach der Geburt ein Vaterschaftstest gemacht werden muß, wegen Unterhalt und so, wer muß den Bezahlen? (Der mögliche Vater hat eine Vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung gemacht)
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13 Antworten

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1 Antwort
...
eigentlich muss dann gar keiner gemacht werden wenn der vater vorher die vaterschaft anerkannt hat .
gina87
gina87 | 09.04.2010
2 Antwort
der Vaterschaftstest
muss nicht gemacht werden. Wenn der Vater bereits eine Vaterschaftsanerkennung vorgeburtlich unterschrieben hat, dann zahlt er den Test bei bestehenden Zweifeln. Sollte er dann jedoch nicht der Erzeuger sein, zahlt ihn die Mutter.
Klaerchen09
Klaerchen09 | 09.04.2010
3 Antwort
@gina87
aber es könnte ja sein das es nicht von Ihm ist .
LM3610
LM3610 | 09.04.2010
4 Antwort
Huhu
Wenn der Vater eine Vaterschaftsanerkennung gemacht hat, dann hat er sogesehen Pech gehabt, weil er dann die Vaterschaft anerkannt hat und er braucht dann keinen Vaterschaftstest. Es sei denn er klagt vor Gericht und macht eine Vaterschaftsanfechtungsklage, aber das wird nicht billig und dann wird ein gerichtlich angeordneter Vaterschaftstest gemacht. Er hätte sich bevor er das unterschrieben hat, mal Gedanken dazu machen sollen.
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 09.04.2010
5 Antwort
.
er muss ihn selbst tragen, aber wieso unterschreibt er denn, wenn er zweifel hat :S kann man den Männern nicht vorher sagen das evtl. noch jmd in frage kommt . man man man verstehe solche frauen nicht .
MariosFreundin
MariosFreundin | 09.04.2010
6 Antwort
@MariosFreundin
das wußte er vorher!
LM3610
LM3610 | 09.04.2010
7 Antwort
.
dann isser selbst schuld, wenn er bei zweifeln vorher unterschreibt .
MariosFreundin
MariosFreundin | 09.04.2010
8 Antwort
....
sorry, dann ist er doof genug wenn er das dann trotzdem unterschreibt!und warum hast du das dann zugelassen dass er es unterschreibt?
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 09.04.2010
9 Antwort
@HuebscheMama
weil er der meinung war das ich ihn anlüge und kein anderer in frage kommt.
LM3610
LM3610 | 09.04.2010
10 Antwort
...
er hat die vaterschaft vorher angenommen..das is schwer rückgängig zu machen . nen test muss er aus eigener tasche zahlen und darf ihn auch nur machen wenn DU damit einverstanden bist . stellt sich raus das er nich der biologische vater is muss ihn die frau bezahlen.. willigst du nich ein, muss er seine vaterschaft vor gericht anfechten, dann wird ein test gerichtlich angefordert und wenn der test zeigt er is nich der vater kann die vaterschaftsanerkennung zurückgenommen werden gerichtlich . ohne gericht geht das nich..zahlen muss sowieso einer ob nun du oder er
gina87
gina87 | 09.04.2010
11 Antwort
danke
für eure antworten
LM3610
LM3610 | 09.04.2010
12 Antwort
@LM3610
ok, aber du wusstest ja dass es sein kann!! warum hast du da mit gemacht? sorry, kann sowas nicht verstehen!
Gelöschter Benutzer
Gelöschter Benutzer | 09.04.2010
13 Antwort
@Gabriela1511
die Vaterschaft lässt sich bei berechtigten Zweifeln jederzeit anfechten. Ob er sie nun vorher anerkannt hat oder nicht. Wie gesagt, wenn er dann doch nicht der Vater ist, zahlt die Frau den Test und die Gerichtskosten .
Klaerchen09
Klaerchen09 | 09.04.2010

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