Autoreninfo | Mag. Julia Simsch | |
aktualisiert: 04.02.2011 | Online Redakteurin | |
Familie, Freizeit, Warentests |
Ist der Elternteil arbeitslos gewesen, muss das zuständige Arbeitsamt informiert werden.
Die Einkünfte aus dem Minijob werden anteilig mit den monatlichen Arbeitslosenbezügen verrechnet.Du musst die Elternzeit mindestens sieben Wochen vor ihrem Beginn bei Deinem Arbeitgeber schriftlich beantragen. In diesem Antrag muss der Zeitraum für die Elternzeit angegeben werden. Prinzipiell haben Eltern Anspruch auf drei Jahre Elternzeit, wenn das Kind im eigenen Haushalt lebt und betreut wird.
Empfehlenswert ist, erst einmal nur zwei Jahre Elternzeit zu beantragen und dann zu überlegen, was Du mit den restlichen 12 Monaten machen möchtest. Du kannst diese 12 Monate natürlich an die zwei ersten Jahre anhängen, Du kannst sie aber auch zum Beispiel für das erste Schuljahr Deines Kindes aufheben.
Du kannst die Elternzeit an die Mutterschutzfrist anhängen. Deine Elternzeit beginnt dann also nicht direkt nach der Geburt, sondern Du hast zusätzlich erst noch die Mutterschutzfrist. Direkt im Anschluss an die Mutterschutzfrist kann dann die Elternzeit genommen werden.
Wenn der Arbeitgeber seine Zustimmung gibt, kann die Elternzeit auch vorzeitig beendet oder verlängert werden. Bekommt die Frau während der Elternzeit ein weiteres Kind, kann es sinnvoll sein, die Elternzeit vorzeitig zu beenden. Dann kann nach der Geburt des zweiten Kindes erst noch der Mutterschutz genutzt werden, bevor wieder Elternzeit für das zweite Kind beantragt wird.
Eine vorzeitige Beendigung der Elternzeit ist auch in einem Härtefall möglich oder zwingend vorgeschrieben. Wenn zum Beispiel das Kind während der Elternzeit stirbt, so ist die Elternzeit spätestens drei Wochen nach dem Tod beendet.
Der Antrag auf Elternzeit kann formlos erfolgen. Du musst nur darauf achten, dass der Antrag fristgerecht gestellt wird (also mindestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit) und Du vom Arbeitgeber eine Bestätigung erhältst.
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