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Kinder gut versichern
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AutoreninfoMag. Reka Schausberger
aktualisiert: 18.01.2015Mehrfache Mutter
Erziehung, Familie, Psychologie

Die richtige Vorsorge für Kinder und eine gute Absicherung sind zwei verschiedene Dinge. Dementsprechend sollten sie auch getrennt voneinander betrachtet werden.


  • Privathaftpflicht: "Eltern haften für ihre Kinder"- dieser Satz ist allen Eltern bekannt. Wenn das Kind bei Fremden einen Schaden anrichtet, kann es für Eltern sehr teuer werden. Kinder unter 7 Jahren sind laut Gesetz deliktunfähig. Hier müssen Eltern nur zahlen, wenn sie nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Im Straßenverkehr gilt eine Deliktunfähigkeit bis zum Alter von 10 Jahren. Dies führt häufig zu Konflikten, da sich Eltern verpflichtet fühlen, für den Schaden aufzukommen, die Versicherung aber aufgrund der Deliktunfähigkeit nicht zahlt. In solchen Fällen sollte beim Abschluss der Haftpflichtversicherung darauf geachtet werden, dass auch deliktunfähige Kinder mitversichert sind. Die private Haftpflicht kann für Kinder selbst nicht abgeschlossen werden. Sie sind über die Eltern bis zum 18. Lebensjahr kostenlos mitversichert.
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: Ab dem 15. Lebensjahr kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden. Jeder Mensch kann irgendwann berufsunfähig werden. Ein Kind mit chronischer Erkrankung z. B. kann davon irgendwann betroffen sein. Wer dem Risiko einer späteren Berufsunfähigkeit des Kindes vorbeugen möchte, sollte an eine Berufsunfähigkeitsversicherung denken. Wenn der Versicherer diese zum Beispiel wegen Vorerkrankungen ablehnt, kann eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine Alternative sein. Umso früher eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird, umso günstiger ist sie und umso besser ist meist der Versicherungsschutz, da das Risiko einer Berufskrankheit noch relativ niedrig ist. Berufsunfähigkeitsversicherungen sind allerdings in der Rentenhöhe begrenzt.
  • Ausbildungsversicherung: Diese Versicherung klingt verlockend, da sie angeblich für die spätere Finanzierung der Ausbildung des Kindes dienen soll. Im Endeffekt steckt hinter dieser Bezeichnung jedoch nichts anderes als eine Kapitallebensversicherung, bei der der Todesfall mit abgedeckt ist. Dies bedeutet, im Falle des Todes des Einzahlers, ist die vereinbarte Versicherungssumme dennoch gesichert. Der Nachteil dabei ist, dass die Rendite leider relativ niedrig ausfällt, da der Risikoschutz teuer bezahlt werden muss. Eine Ausbildungsversicherung kann zum Beispiel von den Eltern, von den Großeltern oder von Paten abgeschlossen werden. Bei einer Finanzierung durch die Eltern lohnt es sich oft mehr, wenn diese selbst einen Vertrag mit Absicherung im Todesfall abschließen und für das Kind eine andere Finanzierungsform mit höherer Rendite wählen.

Aufgrund ihrer finanziellen Situation denken viele Familien nicht an eine Versicherung für ihr Kind oder gehen dem Thema lieber aus dem Weg. Doch auch hierfür gibt es Abhilfe, denn einige Versicherung bieten ein spezielles Paket an, dass finanzierbar ist und einige wichtige private Versicherungen mit abdeckt: Die Familienversicherung. Weitere Informationen erhälst Du in unserem Beitrag “Familienversicherungen”.

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