Autoreninfo | Mag. Ann-Kathrin Landzettel | |
aktualisiert: 23.03.2011 | Gesundheits- und Präventionsberaterin | |
Gesundheit, Prävention, Medizin und Psychologie |
Struktur des Schulkindergartens
Vor Eintritt in den Schulkindergarten wird der Entwicklungsstand des Kindes erfasst (Sonderpädagogisches Gutachten). Besonders ausgebildete Pädagogen, meist Sozialpädagogen, unterstützen und fördern die Kinder. Das Ziel ist, dass das Kind nach einem Jahr in der Lage ist, in das erste Grundschuljahr einzusteigen. Die Gruppen variieren in ihrer Größe vom 7 bis 17 Kindern. Meist hat das Kind um die 20 Schulstunden in der Woche. Bereits Kinder ab drei Jahren können hier in ihrer geistigen und körperlichen Entwicklung gefördert werden.
Was lernt das Kind im Schulkindergarten?
Der Unterricht wechselt zwischen Lern- und Spielphasen ab. Gruppenarbeiten, aber auch individuelle Förderung und Projektarbeiten sind Bestandteile des Schulkindergartens. Spracherziehung, soziales Lernen, der Umgang mit Zahlen, Schreib- und Leseerfahrungen, Naturerleben, musikalische Erziehung, viel Bewegung sowie bildnerisches Gestalten stehen auf dem Stundenplan. Dadurch bekommt das Kind die Grundlagen für seine Schullaufbahn vermittelt. Zudem werden Konzentration, Merkfähigkeit und Stillsitzen geübt. Die Mischung aus Unterricht und Spiel sorgt dafür, dass das Kind Spaß am Lernen hat und neugierig auf die Lerninhalte ist. So ist das Kind aktiver Gestalter seiner eigenen Förderung und sammelt wertvolle soziale Erfahrungen.
Zusätzliche Unterstützung im Schulkindergarten
Braucht das Kind in ganz speziellen Bereichen Unterstützung, wird oftmals eng mit anderen Einrichtungen zusammen gearbeitet. Das können Therapien wie Ergotherapie, Logopädie, Psychomotorik (hierzu gehört auch die Mototherapie) oder Physiotherapie sein. Die Zusammenarbeit mit den Eltern spielt ebenfalls eine gewichtige Rolle. Sie sind, falls Therapien erforderlich sind, eng in die Abläufe einbezogen. Nach der einjährigen Förderung wird entschieden, ob das Kind in die erste Klasse der Regelschule oder einer Förderschule kommt.
Verpflichtung Schulkindergarten?
Ob das Kind einen Schulkindergarten besuchen muss oder nicht, entscheidet das Schulamt vor der Einschulung – in der Regel zwischen dem sechsten und siebten Lebensjahr. Oft spricht auch der Kindergarten die Empfehlung für den Schulkindergarten aus. Wichtig ist die genaue Prüfung, ob eine vorhandene Reifeverzögerung mit Hilfe des Schulkindergartens ausgeglichen werden kann. Ist das der Fall, ist der Besuch des Schulkindergartens verpflichtend. Ist das nicht der Fall, wird das Kind oftmals länger in seinem vertrauten Kindergarten behalten. Eine individuelle Prüfung ist sinnvoll, da das Gesetz nur das Alter des Kindes für den Schuleintritt berücksichtigt, nicht aber den Entwicklungsstand. Dem Kind ist nämlich nicht geholfen, wenn es eingeschult wird, weil sein biologisches Alter es vorsieht, es aber mit dem Unterricht überfordert ist. Das frustriert unnötig und nimmt dem Sprössling den Spaß am Unterricht – im schlimmsten Fall dauerhaft. Kinder, die etwas mehr Zeit brauchen, sollten sie auch bekommen. Die Rückstellung vom Unterricht für ein Jahr kann auf die Dauer der Schulzeit angerechnet werden. Die Kosten werden in der Regel vom Sozialamt übernommen. Dazu muss ein Antrag auf Kostenübernahme für den Schulkindergarten gestellt werden. Details zur Aufnahme halten die Schulkindergärten bereit.
[AKL]