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Rund um Urlaub und Elternzeit

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Keine Sorge wegen verbliebenem Resturlaub.
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AutoreninfoMag. Julia Simsch
aktualisiert: 04.02.2011Online Redakteurin
Familie, Freizeit, Warentests
Es kann vorkommen, dass Du Elternzeit beantragst und noch gar nicht alle Urlaubstage verbraucht hast. Was passiert dann mit diesen Urlaubstagen? Kannst Du während der Elternzeit weitere Urlaubstage sammeln? Alles rund um das Thema Urlaub und Elternzeit ist hier zusammengefasst.

Was tun mit Resturlaub?

Wenn die Elternzeit beginnt und Du noch Resturlaub hast, dann muss der Arbeitgeber diesen Resturlaub bis nach der Elternzeit aufheben. Nach dem Ende der Elternzeit hast Du dann in diesem laufenden Jahr und im nächsten Jahr Zeit, um den verbliebenen Resturlaub zu nutzen.

Urlaubstage in der Elternzeit

Da Du während der Elternzeit noch angestellt bist, sammelst Du in dieser Zeit wieder Urlaubstage an. Allerdings wird dieser neu angesammelte Urlaub pro Elternzeitmonat um 1/12 gekürzt. Sollte eine Mutter/ein Vater während der Elternzeit beim angestammten Arbeitgeber Teilzeit arbeiten, so wird der neue Urlaub nicht gekürzt.

Sollte das Arbeitsverhältnis während oder nach der Elternzeit beendet werden und es gibt noch Resturlaub aus der Zeit vor der Elternzeit, so muss der Arbeitgeber diesen noch nicht genommenen Urlaub finanziell abgelten.

Falls Du vor der Elternzeit mehr Urlaubstage bekommen hast, als Dir zustehen, so darf der Arbeitgeber diese zu unrecht erhaltenen Urlaubstage nach dem Wiedereinstieg am Ende der Elternzeit von den neu anstehenden Urlaubstagen abziehen.

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