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Osteopath: Beruf ohne bundesweit geschützte Berufsbezeichnung
Bild: Gerd Altmann / Pixelio.de
Autoreninfo | Mag. Birgit Schulz |
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aktualisiert: 16.02.2011 | Online Redakteurin |
Gesundheit und Homöopathie |
In Deutschland werden sachkundige osteopathische Behandlungen nur von Ärzten, Heilpraktikern oder Physiotherapeuten mit
entsprechender Weiterbildung ausgeführt. Dauer und Inhalt der Ausbildung variieren je nach Berufsgruppe und Vorbildung. In der Regel ist jedoch eine mehrjährige Ausbildung erforderlich. Da die Berufsbezeichnung „Osteopath“ nach wie vor nicht einheitlich geschützt ist, müssen Patienten unbedingt auf eine qualifizierte Vorbildung des Therapeuten achten. Wenn Du darüber nachdenkst, Dich oder Dein Kind osteopathisch behandeln zu lassen, solltest Du daher vor allem überprüfen, ob der Osteopath Deiner Wahl die notwendigen Qualifikationen besitzt.
Die Geschichte der
Osteopathie in Deutschland ist noch relativ jung. So begannen in den
1950er Jahren vereinzelte Heilpraktiker osteopathische Techniken
anzuwenden, die sie im Ausland erlernt hatten. Doch erst in den
1980er Jahren als französische und belgische Heilpraktiker in
Deutschland erste Niederlassungen gründeten, setzte hier die
eigentliche Verbreitung der Osteopathie ein.
In
Deutschland erfolgt die Ausbildung zum Osteopathen vorrangig an
privaten Osteopathie-Schulen, wo sich Ärzte, Physiotherapeuten,
Heilpraktiker, Masseure oder
Ergotherapeuten zusätzlich in Osteopathie schulen lassen können.
Die Ausbildung erfolgt meist nebenberuflich in Wochenend-Seminaren
und muss mindestens 1350 Stunden à 45 Minuten theoretischen und
praktischen Unterricht umfassen. Neben den einzelnen osteopathischen
Bereichen gehört hierzu unter anderem auch eine umfassende
anatomische und physiologische Schulung.
Es existiert auch eine 5-jährige Vollzeitausbildung
zum Osteopathen, die sich an Abiturienten richtet und mit einer
gleichzeitigen Vorbereitung auf die Heilpraktikerprüfung verbunden
ist. Eine Heilpraktikerausbildung ist die Mindestanforderung, die
erfüllt sein muss, um eine Ausbildung zum Osteopathen an einem
qualifizierten Lehrinstitut absolvieren zu dürfen. Die lange
Studienzeit ist notwendig, um einen entsprechenden Wissensstand
zu erreichen und die Hände in praktischer Übung zu entsprechenden
Behandlungswerkzeugen auszubilden.
Im Jahr 1994 gründete
sich der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) in Wiesbaden, der
sich für die Anerkennung der Osteopathie als eigene Berufsgruppe
einsetzt und Qualitätssicherung zugunsten der Patienten betreibt.
Dies ist besonders wichtig, da eine bundesweite staatliche Regelung,
welche die Berufsbezeichnung Osteopath schützt, nach wie vor nicht
existiert. Einheitliche
gesetzliche Regelungen wären jedoch notwendig, um die Qualität der
Behandlung zu gewährleisten und qualifizierte mehrjährige
Therapeutenausbildungen von osteopathischen Kurzzeitlehrgängen
abzugrenzen. Der Verabschiedung einer
gesetzlichen Regelung für den Berufsstand der Osteopathen wurde im
Jahr 2004 auf Bundesebene erneut eine Absage erteilt. Nur
in Hessen ist seit dem 4. November 2008 die Weiterbildung zum
Osteopathen durch die WPO-Osteo
(Verordnung
einer Weiterbildungs- und Prüfungsordnung im Bereich der
Osteopathie)
gesetzlich geregelt. Daher gibt es dort bereits erste
Osteopathen, die das Prädikat „staatlich anerkannt“ tragen
dürfen.
Allgemein
gilt für Patienten daher nach wie vor, bei der Auswahl eines
Osteopathen darauf zu achten, dass dieser seine Kenntnisse über eine
qualifizierte mehrjährige Ausbildung und nicht in Kurzlehrgängen
erworben hat.
[BS]