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Wie viel Wochengeld bekomme ich?
Bild: Thomas Siepmann / pixelio.de
In Österreich steht jeder erwerbstätigen Frau, während des Mutterschutzes das Wochengeld zu.Aber wann beginnt Dein Mutterschutz? Und steht Dir in Deinem Beruf Wochengeld zu? Wenn ja, wie viel? Wie lange bekommst Du Wochengeld? Und wo kannst Du es beantragen? Bei diesen und weiteren Fragen möchten wir Dir gerne weiterhelfen.
Das Mutterschutzgesetz
In Österreich beruht der Mutterschutz auf der Rechtsgrundlage des auf einer europäischen Richtlinie basierenden Mutterschutzgesetzes (MSchG). Darin ist geregelt, dass Du während des Mutterschutzes, also acht Wochen vor und nach der Geburt Deines Kindes, Anspruch auf Wochengeld hast. Das gilt wenn Du entweder erwerbstätig, eine voll versicherte freie Dienstnehmerin oder geringfügig Beschäftigt bist und eine freiwillige Selbstversicherung hast.
Tipp: Mehr zum Thema "Mutterschutz" in Österreich erfährst Du in unserem Beitrag Mutterschutz Österreich.
Was sollte man beim Wochengeld beachten?
Den Antrag für Wochengeld kann man ab der achten Woche vor dem errechneten Geburtstermin bei seiner jeweiligen Krankenkasse stellen. Die Antragsformulare müssten innerhalb von rund vier Wochen, nachdem Du den Antrag eingereicht hast, bearbeitet sein. Wenn es viel länger dauert, müsstest Du Dich noch ein Mal mit Deinem Sachbearbeiter in Verbindung setzten, da Dir das Geld rückwirkend ausgezahlt wird.
Zu den Unterlagen fügst Du
- Deine Arbeits- oder Entgeltbestätigung
- Bescheinigungen über weitere Leistungen wie Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe und
- eine ärztliche Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin bei.
Solltet Du jedoch schon vor der Schutzfrist zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen ein Arbeitsverbot von Deinem Arzt erhalten, muss Du Deiner Krankenkasse dieses Freistellungszeugnis zukommen lassen.Das Wochengeld berechnet sich aus dem Verdienst der letzten drei Monate vor dem Mutterschutz, in denen Du gearbeitet hast. Insgesamt erhältst du 16 Wochen lang Wochengeld. Acht Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. In Österreich gibt es einige spezielle Fälle zu beachten.
[MM]