Mutterschutz: Um 4 Wochen länger
Das Mutterschutzgesetz in Deutschland sieht vor, dass jede Frau sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin in den Mutterschutz gehen kann. Das ändert sich auch bei einer Mehrlingsschwangerschaft nicht. Jedoch könntest Du, wenn bei Dir ein individuelles Beschäftigungsverbot vorliegt, weil Du beispielsweise Bettruhe halten musst, früher in die Schutzzeit gehen. In dieser Zeit muss Dein Arbeitgeber Dir den Lohn weiterzahlen, da Du von Deinem Arzt für arbeitsunfähig erklärt wurdest.
Nach der Entbindung verlängert sich der Mutterschutz um weitere vier Wochen auf insgesamt 12 Wochen.
Auch hier gilt, dass die Schutzzeit um die Tage, die wegen einer frühzeitigen Entbindung nicht in Anspruch genommenen werden konnten, verlängert wird.
Zwillinge beanspruchen ihre Eltern doppelt. Du kümmerst Dich nicht nur um ein kleines Baby, sondern um zwei. Das bedeutet auch, dass Windeln, Kleidung, Schnuller und Spielzeug gleich zwei Mal so viel gekauft werden müssen. Nun stellt sich die Frage, ob sich dann nicht auch das Mutterschaftsgeld erhöhen müsste?
Das Mutterschaftsgeld
Das
Mutterschaftsgeld ist eine Lohnfortzahlung während des Mutterschutzes. Sie berechnet sich aus dem Verdienst der letzten drei Monate vor dem Mutterschutz. Solltest Du in dieser Zeit auf Grund der Schwangerschaft weniger verdient haben, werden die Monate in die Rechnung mit einbezogen, in denen Du Dein volles Gehalt erhalten hast. Mutterschaftsgeld bezieht sich nicht auf die Anzahl der geboren Kinder. Deshalb bekommst Du auch bei einer Mehrlingsschwangerschaft bzw. Geburt nicht mehr Geld. Lediglich die Zeit, in der das Mutterschaftsgeld gezahlt wird, verlängert sich von 8 auf 12 Wochen.
Können Väter in den Mutterschutz gehen?
Viele Frauen bräuchten in der ersten Zeit dringend Unterstützung von ihrem Partner. Ist es also auch möglich, dass
Väter in den Mutterschutz gehen? Nein, leider geht das nicht. Das Mutterschutzgesetz gilt nur für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Sollte sich der Vater jedoch trotzdem mit seiner Frau gemeinsam um die Kinder kümmern wollen, kann er sich für diesen Zeitraum Urlaub nehmen. Anders ist es jedoch mit der
Elternzeit. Sie ist geschlechtsneutral und kann sowohl von der Mutter als auch vom Vater in Anspruch genommen werden.
Elterngeld
Für Zwillinge oder Mehrlinge bekommst du nur einmal Elterngeld. Denn das Elterngeld schafft einen Ausgleich für den Verdienstausfall in der Zeit, in der Du deine Kinder in den ersten Lebensmonaten betreust und erziehst.
Das Elterngeld erhöht sich allerdings, durch einen Mehrlings-Zuschlag auf das Elterngeld. Dieser erhöht sich mit der Anzahl der Mehrlinge.
Bei Zwillingen bekommst du einen Zuschlag von:
- 300 Euro auf das Basiselterngeld oder
- 150 Euro auf das ElterngeldPlus
Bei Drillingen bekommst du doppelten Zuschlag.
Hilfen für Zwillings-Familien
Familien mit Mehrlingen sollten sich beim örtlich zuständigen Jugendamt über mögliche Hilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) erkundigen.
[MM]