Autoreninfo | Mag. Reka Schausberger | |
aktualisiert: 16.03.2011 | Mehrfache Mutter | |
Erziehung, Familie, Psychologie |
Das schweizer Mutterschutzgesetz sieht vor, dass alle (werdenden) Mütter eine Mutterschaftsentschädigung erhalten, wenn sie
Wichtig ist, dass Du zu Beginn der Schwangerschaft, also mindestens neun Monate vor der Geburt Deines Kindes, in der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) versichert warst und bist.
Deine im Mutterschutzgesetz vorgesehene Schutzzeit beginnt sechs Wochen vor und endet acht Wochen nach der Entbindung Deines Kindes. Insgesamt wird die Mutterschaftsentschädigung für 14 Wochen gezahlt. In dieser Zeit erhältst Du 80 Prozent Deines vorherigen Einkommens. Seit 2009 gilt jedoch, dass Du höchstens 196 Franken pro Tag ausgezahlt bekommst.
Antragstellung
Die Mutterschaftsentschädigung wird Dir nicht automatisch bezahlt, sie muss bei der jeweiligen Ausgleichskasse beantragt werden. Das kannst Du jedoch erst nach der Geburt Deines Kinder tun, da das genaue Geburtsdatum vorliegen muss.
Für die Antragstellung gibt es unterschiedliche Vorgänge:
Arbeitnehmerinnen müssen den Antrag beim Arbeitgeber stellen, dieser leitet ihn an die Ausgleichskasse weiter
Selbstständige müssen den Antrag selbst bei der AHV-Ausgleichskasse stellen
Arbeitslose oder arbeitsunfähige Frauen reichen den Antrag bei der Ausgleichskasse ein, bei der ihr letzter Arbeitgeber angeschlossen war
Weiter ist es wichtig zu wissen, dass der Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung bis zu fünf Jahre nach der Geburt des Kindes noch besteht. Sollte er bis dahin nicht beantragt werden, erlischt er jedoch.
Die Anmeldeformulare findest Du auch auf der Homepage des Bundesamtes für Sozialversicherung.
[MM]