Autoreninfo | Natalija Krenz | |
aktualisiert: 22.10.2019 | Online Redakteurin | |
Gesundheit und Erziehung |
Die Masern sind in aller Munde. Nicht zuletzt wegen der Impfpflicht, die immer noch breit diskutiert wird. Doch was sind die Masern eigentlich genau? Welche Gefahr geht für die Kinder von ihnen aus und was sollte man sonst noch rund um dieses sensible Thema wissen? Hier werden diese Fragen und noch mehr beantwortet.
Was du hier lesen kannst:
Hinter dem Begriff Masern versteckt sich eine hochansteckende Virusinfektion, die vor allem Kinder betrifft. In der Regel beginnt eine Maserninfektion mit grippeähnlichen Symptomen, bevor der maserntypische Ausschlag in Erscheinung tritt. In den allermeisten Fällen verläuft eine Maserninfektion ohne größere Komplikationen und heilt problemlos wieder aus. In selteneren Fällen kann es zu Komplikationen wie Mittelohrentzündungen, Lungenentzündung oder sogar gefährlichen Hirnentzündung kommen. Besonders gefährdet hiervon sind Kinder unter fünf Jahren und Erwachsene.
Die Ursachen von einer Maserninfektion finden sich in den Masernviren, bei denen es sich um leicht zu übertragende, robuste Viren handelt. Diese werden mithilfe einer Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch weitergereicht und können in der Atemluft bis zu 2 Stunden überleben. In der Regel werden sie durch Speichel und winzigste Speicheltröpfchen, die mit dem Husten, dem Sprechen und dem Niesen in die Atemluft kommen, übertragen. Kommen die Viren in Berührung mit den Schleimhäuten, werden sie aktiv und befallen ihr neues Opfer. Masernviren sind derart ansteckend, dass von 100 Personen, die mit den Viren in Kontakt kommen und ungeimpft sind in der Regel 95 erkranken.
Wie bei den meisten Erkrankungen ist auch die Maserninfektion schon 3 bis 5 Tage vor dem eigentlichen Auftreten der maserntypischen Symptome anstecken. Auch dann, wenn der typische Masernausschlag schon längst wieder abgeklungen ist, kann bis zu vier Tage danach ebenfalls eine Ansteckung stattfinden. Am größten ist die Ansteckungsgefahr direkt vor dem Auftreten des maserntypischen Ausschlags.
Ist man erst einmal mit den Viren in Kontakt gekommen, braucht es etwa 8 bis 10 Tage, bis die ersten Krankheitssymptome auftauchen und etwa zwei Wochen, bis der typische Masernausschlag sichtbar wird.
Eine Masernerkrankung verläuft in der Regel in zwei Stadien ab. Das erste Stadium nennt sich Vorläuferstadium und beginnt unter normalen Umständen mit Husten, Fieber, Schnupfen und Halsschmerzen. Nicht selten wirkt das Gesicht hier leicht aufgedunsen und viele Patienten berichten ebenfalls über Kopf- und Bauchschmerzen, Verstopfung und Durchfall sowie Bindehautentzündungen und allgemeiner Lichtscheuheit. Besonders auffällig in diesem Stadium sind die sogenannten Koplik Flecken. Hierbei handelt es sich um kleine rote Flecken mit einem weißen Zentrum, die sich ab dem zweiten oder dritten Krankheitstag im Mund und hier besonders im Bereich der Backenschleimhaut bilden. Ab dem dritten Tag rötet sich dann die gesamte Mundrachenschleimhaut und man kann beobachten, dass das Fieber in der Regel stark ansteigt. Insgesamt dauert dieses Vorläuferstadium 3 bis 4 Tage und gegen Ende sinkt das Fieber erst einmal wieder.
An das Vorläuferstadium schließt sich nahtlos das Hauptstadium an, bei dem in der Regel das Fieber wieder deutlich nach oben geht und sich der typische Masernausschlag auf dem Körper zeigt. Hierbei handelt es sich um unregelmäßige 3 bis 6 mm große zunächst rote Flecken, die ineinanderfließen. In der Regel bilden sie sich zuerst hinter den Ohren, breiten sich dann aber über den ganzen Körper aus. Die einzigen Bereiche des Körpers, die in der Regel nicht betroffen sind, sind die Handflächen und die Fußsohlen. Über die nächsten Tage hinweg werden die Flecken deutlich dunkler, bis sie schließlich bräunlich-violett sind. Nach etwa 4 bis 7 Tagen kann man beobachten, dass die Flecken letztendlich wieder verblassen. Dies tun sie in derselben Reihenfolge, in der sie aufgetreten sind. Das heißt, als Erstes verschwinden die Flecken hinter den Ohren, dann am Rest des Körpers. Bis der Patient sich von einer Maserninfektion schlussendlich erholt hat, vergehen in der Regel mindestens zwei Wochen. Allerdings bleibt das Immunsystem über einen längeren Zeitraum geschwächt.
In seltenen Fällen kann es auch zu einem schwer abgeschwächten Verlauf der Masern kommen. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn sich das Baby sehr früh bei mit Masern ansteckt, aber noch über die mütterlichen Antikörper verfügt, die das Kind etwa 6 Monate nach der Geburt noch schützen. Doch nicht nur kleine Babys, sondern auch erwachsene Menschen, mit einem schwachen Impfschutz können an die mitigierten Masern erkannten. Das Problem an dieser Art von Masernerkrankung ist die Tatsache, dass die typischen Maser Anzeichen also der maserntypische Hautausschlag sich nicht vollständig ausbildet und somit eine genaue Identifikation der Erkrankung häufig erschwert ist. Aber selbst, wenn der für Masern so typische Ausschlag sich nicht vollkommen entwickeln kann, ist die Person, trotzdem ansteckend und kann das Masernvirus weiter verbreiten.
Obwohl eine Maserninfektion in den meisten Fällen problemlos abheilt und keinerlei Probleme verursacht, gibt es doch eine ganze Reihe von Komplikationen, die durch dieses Virus ausgelöst werden können. Zum einen ist das Immunsystem durch die Masernviren im Normalfall stark geschwächt und so haben es andere Krankheitserreger wie Bakterien oder andere Viren leichter, sich ebenfalls ein zu nisten. Am häufigsten kommt es im Zuge einer Maserninfektion zu Mittelohrentzündungen, Lungenentzündungen, Bronchitis und Durchfallerkrankungen. Ebenfalls möglich ist eine starke Entzündung des Kehlkopfes oder der Kehlkopfschleimhaut. Wird die Kehlkopfschleimhaut betroffen und schwillt in diesem Zuge stark an, so sprechen Mediziner von einem pseudo Krupp. Dieser kann gerade nachts zu vermehrten, bellenden Husten und Atembeschwerden bis hin zur Atemnot führen.
Nicht zu unterschätzen ist eine Maserninfektion, wenn diese toxisch verläuft. Hierbei kommt es zu Haut- und Schleimhautblutungen und zu sehr hohem Fieber. Bei dieser Komplikation einer Maserninfektion ist die Sterblichkeitsrate hoch.
Eine weitere relativ seltene Komplikation ist die Gehirnentzündung. Etwa 4 bis 7 Tage nach dem Beginn des Masernausschlags macht sich diese durch Ohnmacht, Kopfschmerzen, Fieber und Bewusstseinsstörungen bis hin zum Koma bemerkbar. Bei dieser Komplikation versterben etwa 10 bis 20 % Prozent der Patienten und bei weiteren 20 % kommt es zu dauerhaften Schäden am zentralen Nervensystem.
Ebenfalls eine sehr späte Komplikation einer Maserninfektion kann die subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) sein. Sie tritt in der Regel 6 bis 8 Jahre nach einer Maserninfektion auf und verläuft stets tödlich. Hierbei handelt es sich um eine chronische Entzündung des Gehirns, in welchem eingedrungene Masernviren sich weiter vermehren und zu irreversible Nervenschäden führen. Zunächst zeigt sich dies an Verhaltensänderung, später kommen Störungen wie Muskelzuckungen und Krampfanfälle hinzu und im Endstadium versagen schlussendlich alle Organfunktionen. Bei etwa 100.000 Masernerkrankungen kommt es bei 4 bis 11 Patienten zu einer SSPE. Besonders anfällig für diese problematische Spätfolge sind Kinder unter fünf Jahren. Bei 100.000 Masernpatienten unter fünf Jahren gibt es schätzungsweise 20 bis 60 SSPE Fälle.
Die Krankheitssymptome und natürlich auch der charakteristische Ausschlag geben dem behandelnden Arzt Hinweise auf die vorliegende Erkrankung. Allerdings gibt es einige Erkrankungen, mit ähnlichen Verläufen, die da wären Röteln, Ringelröteln und Scharlach. Um hier Verwechslungen zu vermeiden, muss eine Laboruntersuchung durchgeführt werden. Um herauszufinden, ob es sich um das Masernvirus handelt, gibt es drei verschiedene Testverfahren zur Auswahl. Das erste und schnellste Verfahren ist der Nachweis von spezifischen Antikörpern gegen das Masernvirus. Antikörper gegen das Masernvirus lassen sich hervorragend im Blut des Patienten nachweisen. Steht allerdings der Verdacht auf eine Lungenentzündung, macht es durchaus Sinn, Nervenwasser für diesen Test zu nutzen. Das Problem hierbei ist, dass der Test in der Regel erst dann positiv ausfällt, sobald sich der typische Masernausschlag zeigt. Manchmal sind die Antikörper vorher noch nicht nachweisbar.
Eine andere Form der Diagnostik ist die Anzüchtung von Masernviren im Labor. Hierzu wird einfach ein geeignetes Probenmaterial wie zum Beispiel einer Urinprobe oder einer Speichelprobe so gelagert, dass es optimale Wachstumsbedingungen für die eventuell vorhandenen Viren geben würde. Befinden sich tatsächlich Masernviren im Probenmaterial, vermehren sich diese und lassen sich so identifizieren. Dieses Verfahren ist allerdings sehr aufwendig und wird nur in ganz speziellen Fällen gemacht, zum Beispiel in Fällen bei denen der Patient ein unterdrücktes Immunsystem hat.
Eine weitere Möglichkeit, um das Masernvirus nachzuweisen, ist ein Nachweis über virales Erbgut. Hierzu wird in der Regel eine Speichelprobe, ein Rachenabstrich oder einfach Zahntaschenflüssigkeit, teilweise auch eine Urinprobe genommen. Durch die Polymerasekettenreaktion wird das darin gefundene virale Erbgut vervielfältigt und lässt sich so eindeutig identifizieren.
Für Masern gibt es übrigens eine Meldepflicht und das bedeutet, dass sobald die ersten Symptome von Masern auftreten, ein Arzt aufgesucht werden sollte. Der Verdacht, die Erkrankung, aber auch der Tod durch Masern, werden von dem Arzt an das zuständige Gesundheitsamt zusammen mit dem Namen des Patienten weitergegeben. Bei Verdacht auf eine Maserninfektion müssen Betroffene übrigens Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten und Ähnliches meiden. Dies gilt natürlich auch für die Mitarbeiter solcher Einrichtungen, die frühestens fünf Tage nach Ausbruch des Masernausschlags wieder zugelassen werden dürfen für die Arbeit in solchen Einrichtungen.
Da es sich bei den Masern um eine Viruserkrankung handelt, gibt es keine spezielle Therapie gegen Masern. Grundsätzlich werden vom Arzt die Symptome gelindert und der Heilungsprozess unterstützt. Hierzu gehören in der Regel Bettruhe in der akuten Krankheitsphase, sowie körperliche Schonung. Sind die Augen des Patienten vielleicht sogar lichtempfindlich, sollte direkter Lichteinfall vermieden werden und das Zimmer etwas abgedunkelten sein. Ebenso macht es übrigens Sinn, dass der Raum trotz allem regelmäßig gut gelüftet wird und nicht womöglich stickig ist. Gegen das Fieber kann man allgemein fiebersenkende Mittel einnehmen, sollte dies aber nur dann tun, wenn wirklich ein Bedarf dafür besteht. Auch Wadenwickel und Hausmittel gegen Fieber sind hier durchaus ein Mittel der Wahl, das zur Anwendung gebracht werden kann. Auch auf Hustenlösern und Hustenblockern kann man durchaus zurückgreifen, allerdings sollte dies immer mit einem Arzt besprochen werden. Grundsätzlich sollte man auch bei einer Maserninfektion darauf achten, dass immer ausreichend viel getrunken wird. Gerade dann, wenn das Fieber sehr hoch ist oder der Patient stark schwitzt, sollte die Flüssigkeitszufuhr gut im Auge behalten werden. Es bietet sich übrigens darüber hinaus auch noch an, statt weniger großer Portion viele kleine Mahlzeiten über den Tag hinweg zu sich zu nehmen.
Antibiotikagaben können zusätzlich erforderlich sein, wenn es zu einer Zweitinfektion mit Bakterien in Form von zum Beispiel einer Mittelohr- oder Lungenentzündung gekommen ist. Kommt es zu einem Krupp Syndrom und oder gar einer Gehirnentzündung ist eine Behandlung im Krankenhaus zwingend erforderlich.
Acetylsalicylsäure ASS ist ein beliebtes Fieber- und Schmerzmittel, das allerdings nicht für Kinder geeignet ist. In Verbindung mit einem fieberhaften Infekt kann dieses Mittel das seltene aber lebensbedrohliche Reye-Syndrom auslösen. Bei diesem Syndrom handelt es sich um eine Erkrankung, die das Gehirn oder die Leber betreffen und tödlich enden kann.
Grundsätzlich heilen die Masern in der Regel problemlos aus und man sagt, dass eine Maserninfektion eine lebenslange Immunität gegen diese Erkrankung auslöst. Nach der Ansteckung mit Masernviren und dem erfolgreichen Bilden von Antikörpern durch das Immunsystem verbleiben ein Teil der Antikörper auch später noch im Körper, sodass es, wenn es erneut zu Kontakten und Masernviren kommt, die Antikörper sofort aktiv werden können und die Eindringlinge beseitigen.
Da Masern schwerwiegende Komplikationen auslösen können, die auch zum Tode führen, kann man die Kinder frühzeitig gegen Masern impfen lassen. Ab März 2020 soll es eine generelle Impfpflicht für Kinder gegen Masern geben. Somit ist nun eine Masernimpfung für Kinder, die Kinderbetreuungseinrichtungen gehen sollen vorgeschrieben. Das gleiche gilt übrigens auch für Schulkinder.
Bei dem üblichen Masernimpfstoff handelt es sich um einen sogenannten Lebendimpfstoff. Das bedeutet im Endeffekt nichts anderes, als dass im Impfstoff abgeschwächte Masernviren enthalten sind, die ihre krankmachende Wirkung ganz oder teilweise verloren haben. Die Eindringlinge werden allerdings trotzdem vom Immunsystem entdeckt und dieses beginnt in der Regel sofort mit der Bildung von spezifischen Antikörpern gegen die Masernviren. Etwa 4 bis 6 Wochen sind die spezifischen Abwehrstoffe im Blut dann auch nachweisbar und ein Schutz gegen eine erneute Maserninfektion ist gegeben.
Der Masernimpfstoff wird in der Regel nicht alleine gegeben, sondern zusammen mit dem Mumps und Röteln Impfstoff zusammen. Diese Kombination ist unter dem Kürzel MMR Impfung bekannt.
Grundsätzlich gilt die Impfung als gut verträglich und hat relativ wenig Nebenwirkungen. Es kann an der Einstichstelle zu einer Rötung, Schwellung und leichten Schmerzen kommen und auch benachbarte Lymphknoten könnten anschwellen. Mattigkeit, Kopfschmerzen, Magen- und Darmbeschwerden und eine erhöhte Körpertemperatur sind ebenfalls möglich. Diese Beschwerden sind allerdings in der Regel nur vorübergehend und lassen bald wieder nach. In etwa 5 % aller Fälle entwickeln die geimpften Personen meist in der zweiten Woche die sogenannten Impfmasern. Dies ist eine abgeschwächte Masernerkrankung, die meist mit mäßigen Fieber, nur leichten Ausschlägen auf der Haut und einigen und leichten Atembeschwerden einhergeht. Impfmasern gelten als nicht ansteckend.
[KaKra]
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