Autoreninfo | Mag. Julia Simsch | |
aktualisiert: 05.12.2019 | Online Redakteurin | |
Familie, Freizeit, Warentests |
Während der Elternzeit besteht in der Regel ein besonderer Kündigungsschutz für die frisch gebackenen Eltern. Was es hierüber zu wissen gibt, was die Elternzeit ist und wie es nach der Elternzeit weitergeht, das erfährst du hier in diesem Artikel.
Die Elternzeit gibt frischgebackenen Eltern in Deutschland das Recht, sich um die Pflege und Erziehung ihres Kindes zu kümmern. Vorrangig ist die Elternzeit eine Frist, in der die Eltern ihren Job behalten, auch wenn sonst nicht viel passiert, da die Pflichten auf beiden Seiten des Vertrages ruhen. Die Elternzeit gibt den frischgebackenen Eltern also die Möglichkeit, sich komplett um ihr Kind zu kümmern und gleichzeitig keine Sorgen haben zu müssen, dass sie ihren Job verlieren. Im Rahmen der Elternzeit, die beim Arbeitgeber angemeldet werden muss, gibt es einen besonderen Kündigungsschutz.
Die Elternzeit ist übrigens genau das, was früher einmal der Erziehungsurlaub gewesen ist. Der Name Erziehungsurlaub musste vor allem deshalb weichen, da man diese Verbindung von Urlaub und Erziehung nicht weiterhin ziehen wollte und klarmachen wollte, dass es sich beim Erziehungsurlaub mitnichten, um eine freie Zeit handelt. Auch wollte man mit dem Vorurteil aufräumen, dass die Erziehung eines Kindes und die Pflege eines Kleinkindes nicht auch Arbeit wären. Ob diese Wortklauberei an dieser Stelle nun wirklich sinnvoll war und hier wirklich eine Änderung herbeigeführt werden musste, darüber lässt sich natürlich streiten. Glücklicherweise wurde aber nicht nur der Name, sondern auch einige Regelungen im Rahmen der Elternzeit und auch des Elterngeldes, das an die Stelle des Erziehungsgeldes getreten ist, gemacht, sodass diese Änderungen nicht nur rein kosmetischer Natur waren.
Der Kündigungsschutz während der Elternzeit ist in der Regel relativ sicher, es sei denn, die Firma steckt in ernsten Problemen, und es ist der Firma nicht mehr möglich, eine Kündigung aufzuschieben. In allen Fällen muss allerdings ein Sozialgericht über eine Kündigung im einzelnen entscheiden, da grundsätzlich erst einmal ein besonderer Kündigungsschutz innerhalb der Elternzeit für die Eltern gilt und diese somit nicht so einfach entlassen werden dürfen.
Nach Ablauf der Elternzeit oder wenn diese gar nicht erst in Anspruch genommen wird, gibt es keinen Kündigungsschutz, der über den Kündigungsschutz, der gesetzlich festgelegt ist, hinausgeht. Das bedeutet in der Regel, dass du, wenn im eigenen Vertrag nichts anderes vereinbar ist, drei Monate im Voraus eine Kündigung bekommen musst. Die Elternzeit kann nicht in der Ausbildungszeit liegen. Hierfür gibt es spezielle Regelungen, die man im Einzelnen prüfen, und auf den individuellen Fall hin angepasst werden müssen.
[KaKra]