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Kann man seinen Beruf und Stillen miteinander vereinbaren?
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Wie verhalte ich mich, wenn ich wieder arbeiten gehe und mein Baby weiterhin stillen möchte? Sind stillen und der Job überhaupt miteinander vereinbar?Stillen unterstützt nicht nur die Entwicklung des Kindes, sondern fördert auch die Bindung zwischen Mutter und Kind. Jede Mutter sollte selbst entscheiden dürfen, wie lange sie ihr Baby stillt. Diese Entscheidung sollte daher unabhängig von ihrem Wiedereinstieg in das Berufsleben getroffen werden. Deshalb ist im Mutterschutzgesetz (§7) festgehalten, welche Rechte stillende Mütter während ihrer Arbeitszeiten und am Arbeitsplatz haben.
Anspruch auf freie Zeit fürs Stillen
Als stillende Mutter kannst Du auf Verlangen von Deinem Arbeitgeber die Zeit, die Du zum Stillen benötigst, freibekommen. Es stehen Dir mindestens zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde Stillzeit zur Verfügung. Bei einer Arbeitszeit von mehr als acht Stunden pro Tag, kannst Du sogar zwei Mal täglich eine Stillzeit von mindestens 45 Minuten in Anspruch nehmen. Sollte an Deinem Arbeitsplatz keine Stillmöglichkeit vorhanden sein, kannst Du Dir eine 90-minütige Auszeit nehmen, um in Ruhe stillen zu können. Wenn die Arbeitszeit nicht durch eine mehr als 2-stündige Pause unterbrochen wird, gilt sie weiterhin als zusammenhängend.
Das darf zu keinem Verdienstausfall führen
In der Zeit, die Du zum Stillen benötigst, darf kein Verdienstausfall eintreten und Du musst die Stillzeit weder vor- noch nacharbeiten. Des weiteren darf die Stillzeit nicht an die sonstigen - vom Arbeitsgesetz festgelegten Ruhepausen - angerechnet werden. Außerdem gelten für Dich als stillende Mutter auch alle anderen Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz, die schon in der Schwangerschaft gegolten haben. Dies können zum Beispiel Einschränkungen in der Arbeitszeit, Arbeiten mit hohem Gesundheitsrisiko oder Arbeiten unter Leistungsdruck sein.
Alternativen zum Stillen während der Arbeit
Es gibt aber auch weitere Möglichkeiten. Du könntest die Muttermilch abpumpen. Muttermilch lässt sich zwei bis drei Tage im Kühlschrank aufbewahren oder auch einfrieren. Hier könnte Dein Partner oder eine Pflegeperson dem Baby die Muttermilch in der Flasche geben. Du könntest in diesem Fall die Stillpausen bei der Arbeit zum Abpumpen nutzten, damit Deine Brust auch weiterhin Milch produziert.
Das Amt für Arbeitschutz bzw. das ArbeitsinspektoratSolltest Du Fragen über die Stillzeiten am Arbeitsplatz haben oder sich der Arbeitgeber nicht an das Mutterschutzgesetz halten, kannst Du Dich in Deutschland jederzeit an das Amt für Arbeitsschutz wenden. In Österreich und der Schweiz ist das Arbeitsinspektorat zuständig. Diese Aufsichtsbehörden können im Einzelfall noch einmal nähere Bestimmungen über die Dauer und Anzahl der Stillzeiten treffen. So kann die Behörde unter anderem das Einrichten eines Stillraumes an Deinem Arbeitsplatz vorschreiben.
Lesetipp: Möchtest Du mehr zum Thema Mutterschutz wissen, dann informiere Dich in unserem Beitrag zum Mutterschutz oder sieh Dir unser Mamiweb-Extra: Rund um den Mutterschutz an, darin ist eine ganze Sammlung zu den Mutterschutz betreffenden Artikeln enthalten.
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