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Kindermädchen

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Kann das Kindermädchen den Wirbelwind bändigen?
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AutoreninfoSylvia Koppermann
aktualisiert: 04.11.2019Mehrfache Mutter u. Autorin
Medizin, Gesundheit und Erziehung
Ein Kindermädchen ist laut Definition eine Hausangestellte, die eine qualifizierte Ausbildung in einem pädagogischen oder pflegenden Beruf absolviert hat. So können beispielsweise gelernte Erzieherinnen, Kinderkrankenschwestern und Kinderpflegerinnen als Kindermädchen arbeiten.

Früher waren sie ein unverzichtbarer Bestandteil des Personals in gehobenen Haushalten, wobei es zu den primären Aufgaben des Kindermädchens zählte, die Hausherrin in der Kindererziehung und -pflege zu unterstützen bzw. diese gänzlich zu übernehmen.


Das Kindermädchen früher

Als Teil des Haushaltspersonals oder Gesindes wurde dem Kindermädchen früher häufig ein Zimmer im Haus des Dienstherren zur Verfügung gestellt, so dass es sich nicht nur tagsüber, sondern auch nachts um die Kinder kümmern konnte. Zur Abgrenzung ihres Standes und als äußeres Zeichen ihres Berufs war es üblich, dass Kindermädchen eine Uniform trugen. Zu den allgemein bekannten Kindermädchenfiguren in Literatur und Fernsehen gehören Mary Poppins, Nanny McPhee sowie Jane Eyre aus Charlotte Brontes gleichnamigem Roman.

Kindermädchen heute

Heutzutage ist die Beschäftigung eines Kindermädchens entsprechend den allgemeinen arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen geregelt.

Sozialversicherung

Anders als beispielsweise bei der Beschäftigung eines Babysitters, der für ein paar Stunden oder einen Abend das Kind betreut, bedeutet dies, dass das Kindermädchen bei der Sozialversicherung angemeldet sein muss.

Außerdem muss man damit als Arbeitgeber neben dem Gehalt auch Steuern abführen sowie eine Unfallversicherung abschließen.

Wird das Kindermädchen als Minijobberin (geringfügig) angestellt (400 Euro-Basis), ist es notwendig, dass sie bei der Minijob-Zentrale (www.minijob-zentrale.de) angemeldet wird. Im Rahmen des Haushaltsscheckverfahrens ist das Kindermädchen dann automatisch unfallversichert.

Die Gouvernante

Von der Position des Kindermädchens abgrenzen muss man den Beruf der Gouvernante, der vom 17. bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts existierte. Diese Frauen verstanden sich ebenfalls als Erzieherinnen und Lehrerinnen für die gehobene Gesellschaft. Anders als das Kindermädchen oder im englischsprachigen Raum eine Nanny, die sich vom Baby- bis weit über das Kindergartenalter um die Kinder kümmerte, lag der Fokus der Gouvernante primär auf der Erziehung von Kindern im Schulalter. Die Einführung der allgemeinen Schulpflicht markierte das Ende der Gouvernanten-Tätigkeit. Diese Profession ermöglichte Frauen in Zeiten, da sich ihr Rollenbild vorrangig auf das der Ehefrau und Mutter beschränkte, unabhängig von einem Mann zu leben und ihr eigenes Geld zu verdienen, ohne dabei in Verruf zu geraten.

Amme, Bonne und Au-Pair

Ein dem Kindermädchen verwandter Beruf war jener der Amme. Als Bonne bezeichnete man früher ein Kindermädchen, das den Kindern des Hauses die französische Sprache lehrte. Der moderne, heute gängige Ableger dieser Form der Kinderbetreuung ist das Au-Pair, das den Kindern, die es betreut oft die eigene Sprache näher bringt.

Während Au-Pairs heutzutage nur selten Französisch sprechen, ist es mittlerweile auch unüblich geworden, dass Kindermädchen Uniformen tragen. Abgesehen von Au-Pairs wohnen sie gewöhnlich auch nicht mehr als Teil der Dienerschaft im Haus des Arbeitgebers. Der Vorteil dieser Betreuung liegt auf jeden Fall darin, dass sich das Kindermädchen je nach Vertrag sehr flexibel um das Kind kümmern kann und die Betreuung individuell auf die Bedürfnisse anpasst. Oft werden Kindermädchen in Teilzeit beschäftigt oder sind geringfügig angestellt..

[AKH]

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