Niko Korte / Pixelio.de
Bild: Niko Korte / Pixelio.de
Autoreninfo | Mag. Birgit Schulz |
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aktualisiert: 28.12.2010 | Online Redakteurin |
Gesundheit und Homöopathie |
Der unkontrollierte Austausch von Bild- oder Videomaterial über das Handy kann hingegen zur Folge haben, dass das Kind mit nicht-altersgemäßen Sex- und Gewaltdarstellungen in Berührung kommt. Deshalb ist es wichtig ihm klarzumachen, dass es sich unter Umständen strafbar machen kann, wenn es strafrechtlich brisante Darstellungen auf seinem Handy speichert oder an andere verschickt.
Auch der Versand
peinlicher oder intimer Fotos von Mitschülern ohne deren
Einverständnis verstößt gegen das Personenschutzrecht und kann
beispielsweise im Zusammenhang mit Mobbing-Vorfällen durchaus zur
Anzeige gebracht werden. Ist das Kind noch nicht strafmündig, können
die Eltern an seiner Stelle zur Rechenschaft gezogen werden. Wird Dein Kind hingegen selbst Opfer von Belästigungen per Mobiltelefon, solltet Ihr ihm in jedem Fall helfen, sich zu wehren. Allerdings muss es auch von
Anfang an wissen, dass es seine Handynummer nicht wahllos weitergeben
sollte.
Vor allem Musik, aber auch
Spiele oder Videos unterliegen einem Urheberrecht. Kinder müssen wissen, dass der illegale Download oder Austausch dieses Materials
strafbar ist und ernsthafte rechtliche Konsequenzen haben kann. Legal
ist der Download nur von offiziellen Online-Shops, die wiederum
kostenpflichtig sind.
Da Eltern vor allem ältere
Kinder weder ständig überwachen können, noch sollten, ist es vor allem
wichtig, feste Absprachen für die Handynutzung zu treffen. Liegt der Verdacht
vor, dass das Kind sich nicht an Abmachungen hält, kann man
Stichproben machen, um zu überprüfen, welche Inhalte auf dem Handy
gespeichert sind.[BS]