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Karenz in Österreich

karenz
knipseline / pixelio.de
Karenz: Pause vom Erwerbsleben
Bild: knipseline / pixelio.de
AutoreninfoMag. Birgit Schulz
aktualisiert: 27.11.2019Online Redakteurin
Gesundheit und Homöopathie

Wenn ein Kind auf die Welt gekommen ist, stellt sich nicht ganz zu Unrecht die Frage, was mit dem kleinen Menschen passiert, wenn der Mutterschutz erst einmal um ist. Eine Möglichkeit in Österreich ist es hier, einfach in Karenz zu gehen. Was das ist und wer es in Anspruch nehmen kann, das erfährst du hier in diesem Artikel.

 

Inhalt des Beitrags:
  1. Was ist Karenz?
  2. Wer kann es in Anspruch nehmen?
  3. Welche Regelungen gelten?
  4. Wissenswertes

Was ist Karenz?

Bei der Karenz geht es vor allem darum, Zeit mit dem eigenen Kind verbringen zu können. Die Elternkarenz beginnt frühestens nach Ende der Mutterschutzfrist also in der Regel nach acht Wochen nach der Geburt und kann bis zum Tag vor dem zweiten Geburtstag des Kindes gehen. Die Karenzregelung in Österreich gibt jungen Eltern die Möglichkeit, Zeit mit ihrem Kind zu verbringen und gleichzeitig einen besonderen Kündigungsschutz beim Arbeitgeber hierfür zu erhalten. Wichtig ist, zu wissen, dass man in dieser Zeit keinen Lohn oder Gehalt vom Arbeitgeber erhält, stattdessen gibt es ein Kinderbetreuungsgeld. Das Kinderbetreuungsgeld beträgt in der Regel je nach gewünschter Bezugsdauer 33,88 € bei der kürzeren und 14,53 € pro Tag bei der längeren Bezugsdauer.

Wer kann es in Anspruch nehmen?

Anspruch auf Karenz haben sowohl die Mutter als auch der Vater vorausgesetzt, diese Leben mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt. Heimarbeiterinnen, Dienstnehmerinnen, aber auch Beamte und Vertragsbedienstete des Bundes und des Landes haben ebenfalls einen Anspruch auf Karenz.

Welche Regelungen gelten?

Während der Karenz und bis zum Tag vor dem ersten Geburtstag des Kindes gelten die gleichen Kündigungsvorschriften, wie in der Schutzfrist nach der Geburt. Nach dem ersten Geburtstag des Kindes kann der Arbeitgeber das Dienstverhältnis nur dann kündigen, wenn zusätzlich zu den bestehenden Kündigungs- und Entlassungsbestimmungen die Weiterbeschäftigung aus wirtschaftlichen oder persönlichen Gründen nicht mehr zumutbar ist. Für eine solche Kündigung jedoch, benötigt der Arbeitgeber die Zustimmung des Arbeits- oder Sozialgerichts.

Wissenswertes

Es ist möglich, dass Mutter und Vater gleichzeitig in Karenz gehen. Somit steht einer gemeinsamen Betreuung des Kindes von Seiten beider Elternteile gleichzeitig nichts im Wege. Geplante Karenzzeiten müssen frühzeitig beim Arbeitgeber angemeldet werden. Hierbei wird auch festgelegt, wie lange die Karenz dauern soll. Eine Karenz über das zweite Lebensjahr hinaus ist durchaus möglich, muss aber mit dem Arbeitgeber in einem zusätzlichen Vertrag festgehalten werden.

 

[KaKra]

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