Autoreninfo | Mag. Reka Schausberger | |
aktualisiert: 27.10.2009 | Mehrfache Mutter | |
Erziehung, Familie, Psychologie |
Jede Frau hat ein Anrecht auf Hebammenbegleitung. Diese Begleitung kann sehr individuell in Anspruch genommen werden. Von der kompletten Schwangerschafts- vorsorge, einer beratenden Tätigkeit, einem Kurs oder einer Geburts- begleitung bei einer Haus-, Klinik- oder Geburtshausgeburt, bis hin zur Wochenbettbetreuung, kann alles umfasst sein.
Die Kosten übernimmt die Krankenkasse. Es gibt, je nach Arbeitsweise einer Hebamme, Kosten, die die Frau selbst tragen muss. Diese Kosten fallen meist dann an, wenn die Hebamme eine Rufbereitschaft zur Geburt anbietet. Die Pauschale dafür ist unterschiedlich hoch und kann in Ausnahmefällen auch wegfallen.
Eine Hebamme ist dafür ausgebildet, die Mutter in der ersten Zeit ihrer Mutterschaft zu begleiten. Sie erhebt Befunde und berät sie in allen Fragen. Sie soll angstmachende Informationen von ihr fernhalten und sie in ihrer angeborenen Kompetenz fördern und stärken.
Adressen und Tätigkeitsgebiete von Hebammen sind über das Gesundheitsamt der Stadt zu bekommen. Wer sich für eine Hausgeburt oder eine Geburtsbegleitung in der Klinik durch eine Beleghebamme interessiert, sollte frühzeitig Kontakt zu einer solchen Hebamme aufnehmen. Wer nur die Betreung im Wochenbett möchte, sollte diesen Kontakt nicht zu spät suchen, sondern etwa in der 34. Schwangerschafswoche.
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