Nicole Celik / pixelio.de
Mehr Rechte für Väter
Bild: Nicole Celik / pixelio.de
Autoreninfo | Sylvia Koppermann |
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aktualisiert: 02.09.2010 | Mehrfache Mutter u. Autorin |
Medizin, Gesundheit und Erziehung |
Im Juli 2010 wurde nun eine
neue gesetzliche Grundlage geschaffen, die es den unverheirateten Kindesvätern zukünftig ermöglicht, auch gegen das Einverständnis der Mutter das geteilte Sorgerecht zu bekommen.
Dazu reicht der Vater im Regelfall den Antrag auf gemeinsames Sorgerecht beim zuständigen Familiengericht ein. Wie auch bei Sorgerechtsentscheidungen im Falle verheirateter Eltern wird nun zumeist
das Jugendamt beauftragt, eine Stellungnahme abzugeben.
Mit beiden Elternteilen werden in der Folge Gespräche seitens des Jugendamtes geführt. Bestehen begründete Zweifel daran, dass der Vater bei seinem Antrag auf geteiltes Sorgerecht etwas anderes als nur das Kindswohl im Sinn hat, wird dies in der Stellungnahme des Jugendamtes vermerkt.
Hat sich beispielsweise der Vater nie wirklich um sein Kind bemüht, kennt es kaum oder gar nicht, hat er nur geringe Chancen vor Gericht. Entsteht darüber hinaus der Eindruck, er möchte das gemeinsame Sorgerecht als Machtdemonstration der Mutter gegenüber nützen, wird das Familiengericht ihm kein geteiltes Sorgerecht zusprechen.
Auch wenn bereits ein geregelter und uneingeschränkter Kontakt zum Kind besteht, die allein sorgeberechtigte Kindesmutter also dem Vater seine Anteilnahme am Leben des Kindes einräumt, wird eine Änderung des SR nicht unbegründet nötig sein.
Das neue Recht der Väter soll sich primär auf die Kindesväter beziehen, die unbegründet aus dem Leben ihrer Kinder ausgeschlossen werden und sie rechtlich mit verheirateten Vätern gleichstellen.
Auch weiterhin wird aber das Kindeswohl im Mittelpunkt stehen. Die Stellungnahme des Jugendamtes wird schließlich mit der Empfehlung, was für das Kind am besten ist, an das Familiengericht geleitet. Das ist die Grundlage für die Entscheidung über den Antrag des Kindesvaters.
Grundsätzlich sollten beide Elternteile, ob verheiratet oder nicht, immer zuerst das Recht des Kindes sehen. Es hat einen Anspruch auf Vater und Mutter. Selbst dann noch, wenn sich der Lebensweg beider Elternteile trennt. Sorgerecht bedeutet nicht, eine Machtposition zu haben, sondern sich bestrebt zu zeigen, die Interessen des Kindes zu wahren und eine Bezugsperson zu sein.
[SyKo]