Stephanie-Hofschlaeger/ Pixelio.de
Elternbeirat in Schule und KiTa sind wichtig.
Bild: Stephanie-Hofschlaeger/ Pixelio.de
Mit dem Beginn eines neuen Schuljahres steht sie in vielen Schulen und Kindertageseinrichtungen wieder an: die Wahl zum Elternbeirat.Viele Eltern können sich aber nichts genaues unter den Rechten und Pflichten der Elternvertretung vorstellen und wollen deswegen nicht für dieses Amt kandidieren. Dabei hätten sie so die Möglichkeit, sich aktiv am Schulleben bzw. am KiTa-Alltag zu beteiligen.
Rechtliche Grundlagen
Durch § 5 des Kinderbetreuungsgesetzes ist die Bildung von Elternbeiräten in Kinderbetreuungseinrichtungen geregelt. Diese sollen die Erziehungsarbeit unterstützen und den Kontakt zum Elternhaus herstellen. Desweitern regelt das Gesetz, dass sich Elternbeiräte regional und überregional zu Gesamtelternbeiräten zusammenschließen. In den Schulgesetzen der Bundesländer ist die Bildung von Elternbeiräten vorgeschrieben. Alle Elternbeiräte sind ehrenamtlich tätig.
Wahl des Elternbeirats
Die Wahl der Elternbeiräte variiert ebenfalls je nach Bundesland. Meist beginnt es mit der Wahl zum Klassenelternbeirat, der auf dem ersten Elternabend im neuen Schuljahr für ein oder zwei Jahre gewählt wird. In Kindertageseinrichtungen läuft das ähnlich ab, hier haben meistens alle Gruppen ein bis zwei Elternvertreter. Aus allen Klassenelternbeiräten setzt sich dann der Schulelternbeirat zusammen. Aus den Schulelternbeiräten setzten sich dann die regionalen und überregionalen Elternvertretungen zusammen.
Aufgaben und Funktion der Elternvertretung
Die Aufgaben der Elternbeiräte sind vielfältig und können je nach Bundesland variieren, im Allgemeinen sind sie sich aber doch ähnlich.
- Sie bilden die Verbindung zwischen Eltern und Schule bzw. KiTa und werden somit in Entscheidungen mit einbezogen, die die Schule betreffen.
- Dabei wahren sie natürlich die Interessen der Eltern.
- Sie sind außerdem Ansprechpartner für die Wünsche und Vorschläge der Eltern betreffend die Schule bzw. KiTa.
- Auch an Schulkonferenzen müssen die Elternvertreter teilnehmen.
Letztendlich ist es für die Entwicklung der Kinder in der Schul- und Kindergartenzeit unerlässlich, dass es engagierte Eltern gibt, die zu einer Weiterentwicklung der Einrichtungen beitragen. Denn gerade bei Missständen ist es wichtig, dass diese aufgedeckt und beseitigt werden. Natürlich darf ein Kind nicht in Nachteil geraten (schlechtere Noten), weil ein Elternteil zum Elternbeirat gehört.
[JN]