Autoreninfo | Ernährungsberaterin Lala | |
aktualisiert: 03.08.2021 | Ernährungswissenschaftlerin | |
Ernährung, Gesundheit, Familie |
Einfrieren ist eine sinnvolle Möglichkeit, um nicht jede kleine Portion frisch herstellen zu müssen. Damit der Brei aber beim Einfrieren auch frisch und nährstoffreich bleibt, muss die Köchin Zubereitung, Verpackung und Kühlzeit beachten. Und vor allem darf aufgetaute Beikost nicht ein zweites Mal eingefroren werden.
Den Brei wie gewünscht kochen, aber die Garzeit ein wenig kürzer als gewöhnlich halten. Frische Gewürze (Liebstöckel, Fenchel, u.a.) und Butter/Öl noch nicht zugeben. Das Gekochte pürieren und im kalten Wasserbad rasch abkühlen lassen.
Vor allem bei der Verwendung von Fleisch und Ei muss alles Geschirr, das mit den rohen Zutaten in Berührung kommt, sofort weggeräumt werden.
Eiswürfelbehälter, tiefkühlgeeignete Sackerl oder kleine Tiefkühlgefäße. Die Verpackung muss gut schließen. Der Brei kann im Eiswürfelbehälter eingefroren werden, der dann in einen Tiefkühlbeutel verpackt wird.
Die Verpackung muss hygienisch einwandfrei sein. Im Backrohr bei 220 Grad können hitzebeständige Gefäße vorher sterilisiert werden.
Das Einfrieren sollte so rasch wie möglich erfolgen. Das heißt, der Brei muss kalt und die Portionen nicht zu groß sein. Tiefkühlbeutel gefrieren flach gedrückt im obersten Fach besonders rasch.
Der Kühler muss konstant minus 18 Grad Celsius haben.
Um alle Nährstoffe zu erhalten, müssen alle Vorgänge kurz gehalten werden: die Kochzeit, die Zeit zum Abkühlen und die Zeit des Einfrierens.
Obst- und Gemüsebrei bis zu sechs Monate, Fleischbrei bis zu drei Monate, Beikost mit Milch nur zwei Monate.
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