Autoreninfo | Mag. Ann-Kathrin Landzettel | |
aktualisiert: 04.02.2011 | Gesundheits- und Präventionsberaterin | |
Gesundheit, Prävention, Medizin und Psychologie |
Wie bei einer richtigen Taufe auch sollten Zeugen anwesend sein. Die Taufe ist auch ohne Paten gültig. Wenn es die Situation erlaubt, spricht der Taufspender das Glaubensbekenntnis und gießt danach Wasser über den Kopf des Täuflings. Es kann normales Wasser sein oder Weihwasser – sofern vorhanden. Die traditionellen Worte: „Ich taufe Dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes“ sind ebenfalls fester Bestandteil der Nottaufe. Wenn es die Zeit erlaubt, kann ein kurzer Gottesdienst gefeiert werden. Ist der Pfarrer bei der Nottaufe mit dabei, spricht man von Jähtaufe.
Wie kann ein kleiner Gottesdienst am Beispiel eines kranken Kindes aussehen?
Es wird Wasser bereit gestellt und die Eltern, Paten und andere Familienmitglieder sowie enge Freunde versammeln sich vor dem kranken Kind. Das Kind kann bereits zu Beginn das Taufkleid tragen oder es wird ihm vor der Zeremonie aufgelegt. Der Taufspender beginnt, das Glaubensbekenntnis zu sprechen, die anderen Anwesenden sprechen mit. Dann tauft der Taufspender das Kind mit den Worten „Ich taufe Dich auf den Namen des Vaters (etwas Wasser über den Kopf gießen) und des Sohnes (noch einmal Wasser übergießen) und des Heiligen Geistes“ (zum letzten Mal Wasser übergießen). Anschließend wird gemeinsam das Vater unser gebetet.
Die Nottaufe muss mit Angabe der Zeugen dem zuständigen Pfarramt gemeldet werden. Die Taufe wird dort in das Taufregister eingetragen. Zudem überprüft das Pfarramt die richtige Vorgehensweise der Nottaufe.
Die Nottaufe ist das letzte, was man für einen lieben Menschen tun kann. Auch, wenn man selbst nicht so gläubig ist, sollte man sie nicht verwehren.
Im reformierten Bereich der Kirchen wird die Nottaufe allerdings mit Vorbehalten gesehen oder ganz abgelehnt. Das Argument: Die Gnade Gottes ist nicht von menschlichen Zeichen abhängig und jedes Kind kommt automatisch in den Himmel.
[AKL]