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Typischer Ausschlag bei Masern
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Autoreninfo | Mag. Birgit Schulz |
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aktualisiert: 06.01.2011 | Online Redakteurin |
Gesundheit und Homöopathie |
Die Krankheit Masern bringen die meisten Menschen heute vor allem mit dem roten Hautausschlag der Erkrankten in Verbindung. Was dabei im europäischen Raum in den letzten Jahrzehnten zunehmend in Vergessenheit geraten ist: Wie viele sogenannte Kinderkrankheiten verlaufen
Masern zwar oftmals harmlos, können jedoch unter ungünstigen Bedingungen auch
zu schweren Komplikationen, Spätfolgen und schlimmstenfalls zum Tode führen. Der rechtzeitige Aufbau eines Impfschutzes bereits beim Kleinkind ist daher dringend angeraten.
Beginnend mit eher
unspezifischen grippalen Beschwerden wie Kopf- und Gliederschmerzen
sowie Fieber tritt bei einer Maserninfektion nach etwa drei bis fünf Tagen der
typische, fleckig-rote Ausschlag am ganzen Körper auf. Das
Masern-Virus überträgt sich durch Tröpfcheninfektion und ist sehr
ansteckend.
Als gefährliche
Komplikationen können Mittelohr-, Lungen- oder
Gehirn-/Hirnhautentzündungen auftreten und für einen
lebensbedrohlichen Krankheitsverlauf sorgen. Mit steigendem Alter
erhöht sich das Risiko eines komplizierteren Verlaufs drastisch.
Auch Jugendliche und Erwachsene sollten daher auf einen ausreichenden
Impfschutz achten. Seit 2001 gehören Masern zu den meldepflichtigen
Infektionskrankheiten.
Eine Immunisierung gegen
Masern wird mit einem Lebendimpfstoff vorgenommen, der das Virus in
extrem abgeschwächter Form enthält. Die erste Impfung gegen Masern
kann bei Säuglingen zwischen dem 11. und 14. Monat erfolgen. Seit
2006 wird dafür ein Kombinationsimpfstoff (MMR) verwendet, der
auch gegen Mumps und Röteln schützt. Seit einigen
Jahren gibt es auch einen Vierfachimpfstoff, der gleichzeitig einen
Wirkstoff gegen Windpocken enthält. Für einen sicheren Impfschutz
gegen Masern soll eine zweite Injektion mit mindestens sechs Wochen
Abstand erfolgen. Die Ständige Impfkommission empfiehlt die zweite
Impfung bei Kindern zwischen dem 15. und 23. Monat. Kinder zwischen 9
und 17 Jahren, die noch nicht erkrankt waren und bisher keinen
Impfschutz haben, sollten ebenfalls geimpft werden, da der
Krankheitsverlauf mit steigendem Alter schlimmer werden kann.
Frauen mit Kinderwunsch
wird ebenfalls geraten, sich gegebenenfalls mindestens drei Monate vor
Beginn einer Schwangerschaft impfen zu lassen. Zwar schädigen Masern
das Ungeborene nicht im selben Maß wie dies bei Röteln der Fall
ist. Dennoch erhöhen Masern in der Schwangerschaft das Risiko von
Fehl- und Totgeburten sowie Missbildungen.
Die
Masern-Mumps-Röteln-Impfung darf nicht während einer bestehenden
Infektion mit hohem Fieber und bei Schwangeren vorgenommen werden.
Bei Personen mit geschwächtem Immunsystem soll eine Immunisierung
nur in dringenden Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit dem Arzt
erfolgen.[BS]