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Die Auswahl der Trauzeugen

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Foto: habi / flickr.com
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Ein wichtiges Kapitel bei den Hochzeitsvorbereitungen ist die Auswahl der Trauzeugen, welche gar kein so leichtes Unterfangen darstellt. Oftmals herrscht bei dem zukünftigen Ehepaar nämlich Unschlüssigkeit. Soll ein Verwandter diese ehrenvolle Aufgabe übernehmen oder vielleicht doch lieber eine Person aus dem Freundeskreis?

Wer auf Trauzeugen keinen Wert legt, kann in Deutschland bereits seit 1998 bei der standesamtlichen Trauung auf diese verzichten. Es bleibt also ganz allein dem Paar überlassen, ob und wieviele Trauzeugen es beim großen Tag dabei haben will.
  
Welche Voraussetzungen muss ein Trauzeuge eigentlich mitbringen?

Ein Trauzeuge muss im Besitz eines gültigen Personalausweises sein und das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben. Für den Fall, dass der Trauzeuge über keine oder nur sehr geringe Deutschkenntnisse verfügt, muss ein Dolmetscher der Trauung beiwohnen. Außerdem müssen die körperlichen und geistigen Voraussetzungen dafür gegeben sein, dass dem Verlauf der Trauung ohne Probleme gefolgt werden kann.

Was sind die Aufgaben der Trauzeugen?

Zum einen müssen die Trauzeugen natürlich bei der standesamtlichen Trauung anwesend sein, um die Eheschließung zivilrechtlich mit ihrer Unterschrift zu bezeugen. Zum anderen sind sie währen der Zeremonie für die Eheringe zuständig. So reicht in der Regel der Trauzeuge dem Bräutigam im richtigen Moment die Ringe oder hält den Brautstrauß im Augenblick des Ringwechsels.

Oft werden die Trauzeugen für das Brautpaar in Spe allerdings schon in Punkto Junggesellenabschied sowie bei der Planung und Ausrichtung der Feierlichkeiten unterstützend tätig. Ob und in welchem Umfang die Trauzeugen in die Hochzeitsvorbereitung und Organisation der Feierlichkeiten einbezogen werden, bleibt letztlich dem Brautpaar selbst überlassen.

Im traditionellen Sinne sollte bei der Wahl der Trauzeugen jedoch keineswegs eine Entscheidung für eine bestimmte Person aus Liebenswürdigkeit getroffen werden. Schließlich ist es von großer Bedeutung, dass sowohl die Braut als auch der Bräutigam zu den Trauzeugen eine innige und vertrauenswürdige Beziehung hat.

Schließlich sind die Trauzeugen eine moralische Stütze bei der Hochzeit und auch danach sollen sie dem Ehepaar zur Seite stehen. Nicht zuletzt deshalb greifen viele Paare gerne auf schon verheiratete Personen zurück, da sie davon ausgehen, dass sich deren Erfahrungsschatz in Krisenzeiten als förderlich für die eigene Ehe erweist.

Gibt es Besonderheiten bei einer kirchlichen Trauung?

Im Falle einer katholischen Zeremonie muss der Trauzeuge unbedingt der Kirche zugehörig sein. Andernfalls könnte der Priester der Person die Bezeugung der christlichen Ehe verwehren. Die Zahl von zwei Trauzeugen ist hier übrigens fest vorgeschrieben.

Bei einer evangelischen Trauung hingegen darf – wie bei der standesamtlichen Hochzeit – schon seit geraumer Zeit auf den Einsatz von Trauzeugen verzichtet werden.

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