Raimer Sturm / pixelio.de
Bild: Raimer Sturm / pixelio.de
Vielleicht bist Du ja schwanger und hast Angst vor einer Kündigung durch Deinen Chef? Oder Du wurdest gekündigt, als Du noch nichts von Deiner Schwangerschaft wusstest.Mach Dir keine Sorgen, bei uns erfährst Du mehr über Deine Rechte als (werdende) Mutter.
Im
Mutterschutzgesetz ist ein Kündigungsschutz (§9) für schwangere und stillende Mütter festgehalten. Dieser sieht vor, dass Frauen während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Geburt des Kindes nicht gekündigt werden können.
Tipp: Mehr zum Mutterschutz und dem Mutterschutzgesetz kannst Du in unserem Beitrag Mutterschutz, alles was man wissen sollte nachlesen.
Das Kündigungsgesetz
Im deutschen Kündigungsgesetz gibt es spezielle Sonderregelungen. Wenn eine Frau die Kündigung erhält, obwohl sie schwanger ist, der Arbeitgeber davon aber nichts wusste, hat sie zwei Wochen (ab Erhalt der Kündigung) Zeit, ihm diese Nachricht mitzuteilen. Wenn diese Frist eingehalten wird, ist die Kündigung nicht gültig. Hierzu verschickst Du am Besten ein Einschreiben, um Notfalls nachweisen zu können, dass die Mitteilung nachgeholt wurde. Sollte die zweiwöchige Frist unverschuldet verpasst werden, muss man nachweisen können, dass man an der Verspätung nicht Schuld war.
Das Ganze ist jedoch nur wirksam, wenn beim Eintreffen der Kündigung tatsächlich eine Schwangerschaft vorliegt. Im Notfall kann das vom Frauenarzt bestätigt werden. Wichtig ist weiter, dass die Kündigung nichts mit Deinem Zustand als Schwangere oder Deiner persönlichen Lage, bis zum Ablauf der ersten vier Monate nach der Geburt, zu tun haben darf!
Somit sind fristlose sowie fristgerechte Kündigungen auf Grund des Mutterschutzes nicht rechtskräftig.
Hinweis: Wie der Kündigungsschutz für Schwangere in Österreich geregelt ist erfährst Du hier » Kündigungsschutz in der Schwangerschaft in Österreich.
Grundsätzlich verboten sind:
- Änderungskündigungen
- Kündigungen, wenn Du Dich in einem unbefristeten Probearbeitsverhältnis befindest
-
Kündigungen aus Insolvenzgründen
Schwanger erst nach dem Erhalt der Kündigung?
Wirst Du erst nach dem Erhalt der Kündigung schwanger, so gilt das Kündigungsverbot nicht. Außerdem kann man auch nicht im vornherein auf den Mutterschutz verzichten, außer man kündigt selbst.
Ausnahmen
Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen eine Kündigung während des Mutterschutzes möglich ist.
Ein besonderer Fall kann vorliegen, wenn:
- die Firma Insolvenz angemeldet
- der Betrieb teilweise stillgelegt wird und die Betreffende nicht auf einen anderen Arbeitsplatz umgesetzt werden kann
- ein Kleinbetrieb nicht ohne qualifizierte Ersatzkraft weiter geführt werden kann
- eine besonders schwere Pflichtverletzung begangen wurde, die eine außerordentliche (fristlose) Kündigung zur Folge hat.
Wenn einer dieser Fälle zutrifft, ist eine einfache Kündigung jedoch nicht gültig. Der Arbeitgeber muss zuerst bei der hierfür zuständigen obersten Landesbehörde (in Bayern beim Bundesverwaltungsgericht) einen Antrag stellen. Diese muss die Kündigung dann bestätigen. Erst nach der Zustimmung der Behörde kann eine schriftliche Kündigung in Kraft treten. Sowohl die Kündigung als auch die Zustimmung durch die Behörde kann man anfechten.
Der Betriebsrat kann Dir weiter helfen, wenn Du rechtswidrig gekündigt wurdest. Er vertritt Deine Interessen gegenüber dem Arbeitgeber und verfügt außerdem über ein Mitbestimmungsrecht bei Kündigungen und Einstellungen.
Ein Arbeitgeber, der eine Frau verbotswidrig kündigt, muss ihr das Arbeitsentgeld auch dann weiter zahlen, wenn sie nicht arbeitet. Zudem muss er den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld leisten.
[MM]