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Hoch hinaus im eigenen Kinderzimmer!
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Autoreninfo | Sylvia Koppermann |
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aktualisiert: 04.11.2014 | Mehrfache Mutter u. Autorin |
Medizin, Gesundheit und Erziehung |
Kinder, die sich ein Hochbett wünschen, mögen unterschiedliche Gründe für diesen Wunsch haben. In erhöhter Position scheinen sie sich wie kleine Abenteurer zu fühlen, manche Kinder genießen zudem ein Gefühl der besonderen Sicherheit oder wünschen sich ein "kleines Reich" nur für sich allein.
Eltern begrüßen häufig den Wunsch der Kinder nach einem Hochbett, bietet dieses schließlich eine große Platzersparnis im Kinderzimmer. Die Auswahl und Funktionen der Hochbetten sind fast unbegrenzt. Manche
Hochbetten bestechen durch praktisches Zubehör wie Regale, Schränke oder einen Schreibtisch unter dem Bett. Andere Hochbetten stehen eher im Zeichen von Spaß und Spiel, indem sie etwa als Ritterburg oder Piratenschiff gestaltet sind. Auch werden viele Hochbetten mit Spielgeräten wie Rutsche, Strickleiter oder Schaukel ausgestattet.
Wichtige Eigenschaften beim Hochbett
So verlockend die Anschaffung eines Hochbettes nun auch sein mag, gibt es jedoch vor dem Kauf einige wichtige Punkte zu beachten. Zuerst ist das Alter des Kindes entscheidend.
Basierend auf der Sicherheitsnorm DIN EN 747-1 sind Hersteller von Hochbetten
verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass das Bett für Kinder unter sechs Jahren nicht geeignet ist. Grund dafür ist die selbstständige Einschätzung der Gefahr durch Herunterstürzen beim Spielen. Jüngere Kinder unterschätzen zu leicht die bestehenden Risiken. Stürze aus einem Meter Höhe können bereits zu schweren Verletzungen führen. Vor allem
dann, wenn das Kind beim Sturz Schwung vom Toben hat. Mag ein jüngeres Kind sonst auch eher besonnen sein, müssen Eltern immer damit rechnen, dass der Sprössling - trotz Ermahnungen - einmal etwas unvorsichtiger ist. Und ein einziger Sturz ist ausreichend, um fatale Folgen nach sich zu ziehen.
Sehr wichtig ist das
GS-Prüfzeichen. Trägt ein Hochbett dieses, sind zumindest gewisse Sicherheitsmerkmale hinsichtlich Stabilität sowie Mindesthöhe der Brüstung gewährleistet. Minimum ist dabei eine Höhe von 30 Zentimetern. Bedenkt man, dass die Brüstungshöhe ab etwa Höhe des Lattenrostes gemessen wird
und somit die Höhe der
Matratze von dieser Brüstung abgezogen werden muss, sind 30 Zentimeter nicht gerade viel. Daher sollte eine Brüstungshöhe von mindestens 60 Zentimetern gewählt werden.
Zu beachten ist ebenfalls, dass das Hochbett an einer Wand verankert werden sollte. So kann vermieden werden, dass es beim Toben kippt und das Kind herunterstürzt. Ein weiteres Sicherheitsrisiko kann geschaffen werden, wenn man - im festen Willen, dem Kind etwas Gutes zu tun - eine Federkernmatratze kauft. Gerade diese Matratzen laden Kinder regelrecht dazu ein, darauf Trampolin zu springen. Leben im Haushalt noch jüngere Kinder, sollte man durch Abnehmen der Leiter verhindern, dass diese auf das Bett klettern können.
Ist das Kind also alt genug für ein Hochbett und spricht auch sonst nichts
gegen den Kauf, muss man nicht zwangsläufig das
teuerste Modell anschaffen. So kann man aus
Span- oder Tischlerplatten, die in jedem Baumarkt erhältlich sind, recht einfach eine eigene Themenverkleidung am Bett anbringen. Diese kann dann mit
schadstoffgeprüften, ungiftigen Farben gestaltet
werden. Ob nun ein zarter Organzabaldachin oder ein Himmel aus Segeltuch, mit der passenden "Überdachung" erzielt man nicht nur einen schönen optischen Effekt, sondern schafft dem Kind eine gemütliche Kuschelhöhle.
[SyKo]