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Beschäftigungsverbote in der Schwangerschaft

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Welche Arbeiten darfst Du noch ausüben?
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AutoreninfoMag. Reka Schausberger
aktualisiert: 16.03.2011Mehrfache Mutter
Erziehung, Familie, Psychologie
Was darf ich während meiner Schwangerschaft tun? Welche Arbeiten darf ich im Job noch verrichten? Antworten auf diese Fragen geben die gesetzlichen Mutterschutzbestimmungen. Doch was, wenn sich der Chef nicht an diese Regelungen hält? Wie kann ich mich wehren und wo finde ich Hilfe?

Alle Schutzvorschriften sind detailliert im Mutterschutzgesetz festgehalten, das Dich und Dein Kind während der Schwangerschaft und nach der Geburt - zum Beispiel in der Stillzeit - schützt. Danach darf eine Schwangere keine Arbeiten ausüben, die ihrer Gesundheit, die des Kindes oder das Bestehen der Schwangerschaft gefährden.
Für eine Schwangere gefährlich sind Arbeiten:
  • bei denen schwere Lasten gehoben und getragen werden müssen

  • die überwiegend im Stehen ausgeübt werden (ab der 20. SSW maximal vier Stunden am Tag)

  • bei denen gesundheitsgefährdende Stoffe eingesetzt werden zum Beispiel bei Chemikerinnen

  • die unter Einwirkungen von Hitze, Kälte oder Nässe durchgeführt werden und bei denen eine Schädigung des Ungeborenen nicht ausgeschlossen werden kann

  • bei denen die Gefahr einer Berufserkrankung bestehen könnte

  • unter Zeit- und Leistungsdruck wie Akkord- und Fließbandarbeit, die ab der 20. SSW verboten sind

  • auf Beförderungsmitteln

  • die ständig im Sitzen erledigt werden müssen, ohne Gelegenheit auf eine kurze Unterbrechung

  • mit häufigen und übermäßigem Strecken, Beugen, Hocken, Bücken und Erschütterungen 

  • bei denen ein besonders hohes Unfallrisiko besteht

Außerdem ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Schwangere, wenn sie nicht selbst raucht, so weit wie möglich vor den Einwirkungen von Tabakrauch zu schützen. 

Es bestehen für Schwangere auch Einschränkungen in der Arbeitszeit. So dürfen schwangere Frauen nicht

  • in der Zeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr Früh und

  • an Sonn - und Feiertagen arbeiten

Pro Tag sollte eine schwangere Frau nicht mehr als 8,5 Stunden ihren Beruf ausüben. Die maximale Arbeitszeit innerhalb von zwei Wochen sollte 90 Stunden nicht überschreiten.

Hilfe, mein Arbeitgeber hält sich nicht an die Mutterschutzbestimmungen! Wenn Du unter Umständen arbeiten musst, bei denen der Mutterschutz nicht eingehalten wird, darfst Du Dir das nicht gefallen lassen. Du musst und kannst Dich dagegen wehren.

In Deutschland ist das staatliche Arbeitsschutz- und Gewerbeaufsichtsamt für die Einhaltung der Mutterschutzbestimmungen am Arbeitsplatz verantwortlich. Der Arbeitgeber muss dieser Behörde sowohl die Schwangerschaft an sich als auch die Tätigkeit, die von der Frau ausgeübt wird, mitteilen. Dies dient dazu, dass das Amt klären kann, unter welchen Umständen die Schwangeren arbeiten. Somit kannst Du Dich auch an das Amt für Arbeitsschutz wenden, wenn Dein Arbeitgeber sich nicht an die Schutzvorschriften hält oder Du weitere Fragen hast. In der Schweiz sorgt das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA), insbesondere das Arbeitsinspektorat, für die Einhaltung des Mutterschutzes. Bei Fragen und Beschwerden sind diese Mitarbeiter die richtigen Ansprechpartner. Auch in Österreich sorgen das Arbeitsinspektorat und die Arbeitskammer für die Einhaltung der Mutterschutzvorschriften. Generell kannst Du Dich bei Unklarheiten aber auch immer an eine Rechtsberatung oder einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.

[MM]

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