Autoreninfo | Mag. Reka Schausberger | |
aktualisiert: 16.03.2011 | Mehrfache Mutter | |
Erziehung, Familie, Psychologie |
bei denen schwere Lasten gehoben und getragen werden müssen
die überwiegend im Stehen ausgeübt werden (ab der 20. SSW maximal vier Stunden am Tag)
bei denen gesundheitsgefährdende Stoffe eingesetzt werden zum Beispiel bei Chemikerinnen
die unter Einwirkungen von Hitze, Kälte oder Nässe durchgeführt werden und bei denen eine Schädigung des Ungeborenen nicht ausgeschlossen werden kann
bei denen die Gefahr einer Berufserkrankung bestehen könnte
unter Zeit- und Leistungsdruck wie Akkord- und Fließbandarbeit, die ab der 20. SSW verboten sind
auf Beförderungsmitteln
die ständig im Sitzen erledigt werden müssen, ohne Gelegenheit auf eine kurze Unterbrechung
mit häufigen und übermäßigem Strecken, Beugen, Hocken, Bücken und Erschütterungen
bei denen ein besonders hohes Unfallrisiko besteht
Außerdem ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Schwangere, wenn sie nicht selbst raucht, so weit wie möglich vor den Einwirkungen von Tabakrauch zu schützen.
Es bestehen für Schwangere auch Einschränkungen in der Arbeitszeit. So dürfen schwangere Frauen nicht
in der Zeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr Früh und
an Sonn - und Feiertagen arbeiten
Pro Tag sollte eine schwangere Frau nicht mehr als 8,5 Stunden ihren Beruf ausüben. Die maximale Arbeitszeit innerhalb von zwei Wochen sollte 90 Stunden nicht überschreiten.
Hilfe, mein Arbeitgeber hält sich nicht an die Mutterschutzbestimmungen! Wenn Du unter Umständen arbeiten musst, bei denen der Mutterschutz nicht eingehalten wird, darfst Du Dir das nicht gefallen lassen. Du musst und kannst Dich dagegen wehren.
In Deutschland ist das staatliche Arbeitsschutz- und Gewerbeaufsichtsamt für die Einhaltung der Mutterschutzbestimmungen am Arbeitsplatz verantwortlich. Der Arbeitgeber muss dieser Behörde sowohl die Schwangerschaft an sich als auch die Tätigkeit, die von der Frau ausgeübt wird, mitteilen. Dies dient dazu, dass das Amt klären kann, unter welchen Umständen die Schwangeren arbeiten. Somit kannst Du Dich auch an das Amt für Arbeitsschutz wenden, wenn Dein Arbeitgeber sich nicht an die Schutzvorschriften hält oder Du weitere Fragen hast. In der Schweiz sorgt das Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA), insbesondere das Arbeitsinspektorat, für die Einhaltung des Mutterschutzes. Bei Fragen und Beschwerden sind diese Mitarbeiter die richtigen Ansprechpartner. Auch in Österreich sorgen das Arbeitsinspektorat und die Arbeitskammer für die Einhaltung der Mutterschutzvorschriften. Generell kannst Du Dich bei Unklarheiten aber auch immer an eine Rechtsberatung oder einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden.
[MM]
Schau auch hier mal rein: