Die Beistandschaftstelle
Dabei vertritt eine eigene Beistandschaftsstelle des Jugendamtes die Interessen des Kindes in Fragen des Unterhalts und beispielsweise der Vaterschaftsanerkennung. Der vom Jugendamt gestellte Vertreter der Beistandschaft steht dem Elternteil, bei dem das Kind aufwächst, beratend zur Seite und informiert über alle Belange rund um die finanzielle Versorgung des Kindes.
Neben der Berechnung des Unterhalts und möglicherweise einer Vaterschaftsanerkennung versucht der Beistand primär, vermeidbare Gerichtswege zu verhindern. So kann er auch die Festsetzung des Unterhalts durch einen Unterhaltstitel anbieten, der nicht über das Gericht angeordnet und festgelegt werden muss.
Der Vater will sein Kind nicht anerkennen
Auch wenn sich zum Beispiel ein Vater weigert, sein leibliches Kind anzuerkennen, wird der berufene Beistand tätig. Er übernimmt den Schriftverkehr, fordert den Kindesvater zur Auskunftsangabe auf und leitet, wenn nötig, weitere Schritte bei Gericht ein. Besonders, wenn sich die Kindeseltern so überworfen haben, dass eine vernünftige Kommunikation nicht mehr möglich ist die Beistandschaft eine hilfreiche Stütze für den Alleinerziehenden.
Viele Eltern wissen nicht Bescheid
Viele Eltern scheuen sich, diese Form der Hilfe anzunehmen, weil sie irrtümlicherweise annehmen, mit der Beistandschaft würde auch ein Teil des Sorgerechts an das Jugendamt gehen. Dem ist nicht so. Die Beistandschaft stellt eine
Hilfe und Unterstützung dar, soll aufklären und die finanziellen Grundrechte des Kindes wahren. Der bestellte Beistand wird tätig, wenn es nötig ist, das heißt, wenn sich der allein erziehende Elternteil an ihn wendet.
Unterstützung auch bei geteiltem Sorgerecht
Diese Form der Hilfe kann auch von getrennt lebende Eltern mit
geteiltem Sorgerecht in Anspruch genommen werden. Kommt es zu Unterhaltskonflikten mit dem ehemaligen Partner, kann sich der Elternteil, bei dem das Kind lebt, auch dann an das Jugendamt wenden, wenn er/sie wieder neu verheiratet ist. Für das Jugendamt ist nicht relevant, in welchem Beziehungsstatus der betreuende Elternteil lebt. Wie auch bei Alleinerziehenden basiert die Handlung des Beistandes auf dem Bedarf und Anspruch des Kindes.
Fazit
Im Bedarfsfall sollten sich Eltern grundsätzlich beim Jugendamt nach der Möglichkeit einer Beistandschaft erkundigen, denn diese erspart oft lange und nicht selten zermürbende Rechtsstreitigkeiten.
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[SyKo]