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Ist das Vertrauen gegenseitig?
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Autoreninfo | Sylvia Koppermann |
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aktualisiert: 04.03.2011 | Mehrfache Mutter u. Autorin |
Medizin, Gesundheit und Erziehung |
Die Ursprünge des Au-pair-Programms gehen bis ins 18. Jahrhundert zurück und kommen aus der Schweiz. Der Begriff "Au-pair" kommt dabei aus dem Französischen und bedeutet soviel wie: "auf Gegenleistung".Dies besagt schon vieles über den Ablauf der Au-pair-Zeit, denn auf Basis gegenseitiger Leistungen wird so dem jungen Menschen, der sich als Au-pair-Mädchen (oder Au-Pair Junge) in ein fremdes Land begibt, als auch der Gastfamilie, bereits deutlich, dass es sich um ein gegenseitiges Nehmen und Geben handeln wird.
Europäisches Übereinkommen über die Au-pair-Beschäftigung
Beide Seiten sollen Vorteile aus der Au-pair-Zeit ziehen, keiner Seite dürfen Nachteile entstehen und so verabschiedete bereits 1969 der Europarat das
Europäische Abkommen über die Au-pair-Beschäftigung, mit dem Ziel gewisse Schwierigkeiten bei der Au-pair-Beschäftigung zu vermeiden. Das Übereinkommen wurde von von Deutschland zwar nicht rechtlich bestätigt (also nicht ratifiziert), findet jedoch praktische Anerkennung in der Durchführung und Handhabung. Daher gelten diese Richtlinien auch für deutsche Gastfamilien.
Doch zu welchem Zweck reist nun ein junger Mensch als Au-pair-Mädchen in ein fremdes Land, welche Rechte und Pflichten haben sie und ihre Gastfamilie?
Grunsätzliches zu Au-Pairs
In der Regel ist ein Au-pair-Mädchen zwischen 18 und 25 Jahren alt. Einige europäische Länder besitzen Ausnahmeregelungen, wonach der Au-pair-Mädchen, mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten, bereits mit 17 Jahren die Au-pair-Zeit beginnen darf. Die Zeit des Au-pair-Aufenthaltes ist auf
maximal 12 Monate begrenzt und dient dem Zweck, dass der junge Mensch in dieser Zeit sowohl das Land seiner Gastfamilie, mit den kulturellen Gegebenheiten und die Sprache besser kennen lernt.
Gastfamilien mit mindestens einem minderjährigen Kind nehmen das Au-pair-Mädchen bei sich auf, bieten ihm Unterkunft, Verpflegung und ein Taschengeld. Als Gegenleistung übernimmt das Au-pair-Mädchen einen Teil der Kinderbetreuung und kleinere Aufgaben im Haushalt. Gastfamilie bedeutet nun nicht zwangsläufig, dass es sich um das klassische Familienbild eines verheirateten Paares mit Kindern handeln muss. Auch unverheiratete oder gleichgeschlechtliche Paare mit Kind können zur Gastfamilie werden, genauso wie alleinerziehende Elternteile.
Regeln für Au-Pairs und deren Gastfamilien
Leider gab es in den Anfangszeiten nach Einführung der Au-pair-Angebote nicht immer nur vorbildliche Zustände zwischen Au-pair-Mädchen und Gastfamilien. Daher wurden klare Richtlinien eingeführt, an die sich beide Seiten zu halten haben.
Regeln für das Au-Pair Mädchen
Im Wesentlichen beinhalten diese von Seiten des Au-pair Mädchens:
- eigene An- und Abreisekosten
- überwiegend Unterstützung der Gastfamilie bei der Kinderbetreuung, eventuell auch ergänzend leichtere Hausarbeiten, bis zu 6 Stunden täglich, maximal aber 30 Stunden wöchentlich
Regeln für die Gastfamilie
Seitens der Gastfamilie bilden sich folgende Pflichten gegenüber dem Au-pair-Mädchen:
- Bereitstellung eines eigenen Zimmers, das mindestens einer durchschnittlichen Wohnqualität entspricht. Also ein Gäste- oder Kinderzimmer, nicht die Waschküche, in der auch eine Waschmaschine steht oder eine Abstellkammer
- Integration in die Familie und deren Alltag
- mindestens 1 freier Tag in der Woche zur freien Verfügung für den Au-pair-Schüler. Dieser freie Tag sollte mindestens 1x im Monat auf einen Sonntag fallen.
- Monatlich ein Taschengeld (derzeit liegt dies bei 260 Euro)
- Pro Monat Au-pair Tätigkeit 2 Urlaubstage für das Au-pair-Mädchen. Bei einem Aufenthalt von 6 Monaten besteht für das Au-pair-Mädchen ein Anspruch auf 2 Wochen Urlaub, bei 12 Monate Au-pair-Zeit Anspruch auf 4 Wochen Urlaub bei voller Weiterzahlung des Taschengeldes
- genügend Freizeit für das Au-pair-Mädchen, um Sprachkurse zu besuchen und um an kulturellen Veranstaltungen teilzunehmen
- Kranken-, Privathaftpflicht und Unfallversicherung des Au-pair-Mädchens über die Gastfamilie
- Volle Verpflegung in angemessenem Rahmen
- Gegebenenfalls die Kostenübernahme von Monatskarten für öffentliche Verkehrsmittel
Au-Pair Vertrag
Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Gastfamilie und des Au-pair-Mädchens werden vertraglich abgeschlossen und sind somit bindend. Meist findet die Vermittlung der Au-pair-Tätigkeit über Vermittlungsagenturen statt, die für beide Seiten Ansprechpartner sind. So helfen diese Vermittlungsagenturen nicht nur bei der Auswahl des Au-pair-Mädchens und der Gastfamilie, sie unterstützen auch bei den nötigen Formalitäten und Beantragungen von Aufenthaltsgenehmigungen. Ebenfalls bieten viele Agenturen eine Vermittlung für Komplettversicherungen des Au-pair-Mädchens an. Und die sind während der gesamten Au-pair-Zeit Ansprechpartner für beide Seiten, falls Fragen abzuklären sind oder Probleme auftreten.
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[SyKo]