Der reguläre Geburtsvorgang
Im Normalfall einer vaginalen Geburt ist die Blasensprengung nicht notwendig. Hier kommt es bereits bei Beginn der Geburt zu einem natürlichen Blasensprung, bei dem die feinen Membranen der Fruchtblase im Kopfbereich des Babys einreißen. Durch den Abfluss des Fruchtwassers kann das Kind geboren werden. Der natürliche Blasensprung wird in der Regel nach dem Eintritt der Wehen spontan ausgelöst. Der Muttermund dehnt sich dabei etwa auf zehn Zentimeter im Durchmesser aus (sog. Zervixreifung).
Wann ist eine Fruchtblasensprengung notwendig?
Es gibt verschiedene Sachverhalte, in denen die Amniotomie von einem Arzt oder einer Hebamme durchzuführen ist. Die künstliche Fruchtblasensprengung dient dabei der Beschleunigung des Geburtvorganges. Nachdem die Membran der Fruchtblase verletzt worden ist, kommt es innerhalb der nächsten Stunden zu vermehrten und starken Wehen, da das Kind seinen Kopf stark nach unten drückt. Dieses Prinzip funktioniert allerdings nur bei einem reifen Muttermund.
Anforderungen an eine mechanische Fruchtblasensprengung
An die Durchführung einer mechanischen Fruchtblasensprengung werden in Deutschland sehr hohe Anforderungen gestellt. Zunächst einmal muss sich der Muttermund schon soweit ausgedehnt haben, dass die Geburt stattfinden kann. Hierfür ist die Öffnung auf zehn Zentimeter im Durchmesser notwendig. In besonderen Fällen kann die Weitung des Muttermundes auch künstlich herbeigeführt werden, um eine Fruchtblasensprengung zu ermöglichen. Dafür führt das medizinische Fachpersonal Prostaglandinen in Form von Tabletten oder Gel in die Vagina ein. Diese Hormone entfalten ihre Wirkung dann innerhalb weniger Stunden und führen zu einer Erweiterung des Muttermundes.
Herztöne ünberwachen
Ebenfalls kann ein Mittel eingesetzt werden um fehlende oder zu schwache Wehen zu verstärken. Dafür wird das Hormon Oxytocin verabreicht. Vor der künstlichen Fruchtblasensprengung müssen weiterhin die Herztöne des Babys überwacht werden.
Letztendlich ist eine Amniotomie dann unumgänglich, wenn die erste Phase der Geburt zu lange andauert, die Wehen der Mutter zu schwach sind, der voraussichtliche Geburtstermin schon um zwei Wochen überschritten wurde, generelle Abnormitäten bei der sog. Kardiotokographie, also der Überwachung Herztätigkeiten des Kindes und der Wehen der Mutter, auftreten, irgendeine spezielle Gefährdung des Kindes zu erwarten ist, das Kind bereits verstorben ist oder ein schwangerschaftsbedingter Bluthochdruck vorliegt.
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Mögliche Risiken
Nur unter strengsten Auflagen darf die Amniotomie durchgeführt werden, da der Vorgang immer auch Komplikationen bei Mutter und Kind mit sich führen kann. So kann es beispielsweise zu einem sog. Nabelschnurvorfall kommen. Die Nabelschnur tritt dabei zu schnell aus der Gebärmutter aus. Dies kann zu einer Unterversorgung des Kindes mit Sauerstoff und Blut führen. Auch das Infektionsrisiko für Mutter und Kind steigert sich durch das vermehrte Aufkommen von Bakterien im Geburtskanal durch die Sprengung der Fruchtblase.